Verband aktualisiert Beispiel für „Beipackzettel“ zu geschlossenen Fonds

Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. hat sein Beispiel für ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB), den sogenannten „Beipackzettel“, aktualisiert. Am 1. Juni 2012 tritt das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) in Kraft. Ab diesem Datum müssen beim Vertrieb geschlossener Fonds zusätzlich zum Prospekt auch Kurzinformationen in Form eines VIB erstellt und den Anlegern übergeben werden. Der Verband hatte erstmals im Juni 2011 ein Beispiel für ein freiwilliges VIB veröffentlicht. Mitglieder des Verbandes hatten dieses freiwillige VIB schon vor dem Einsetzen der gesetzlichen Pflicht angewendet.

Die Aktualisierung trägt den neuen gesetzlichen Anforderungen Rechnung. Beispielsweise enthält das VIB nun die gesetzlich geforderte Darstellung der Erträge und Kapitalrückzahlungen unter verschiedenen Marktbedingungen sowie den Hinweis auf die gesetzlich vorgesehene Haftung für den Inhalt des VIB.

Für die sprachliche Überarbeitung des VIB-Beispiels hat der VGF bei einem anerkannten Institut ein externes Gutachten zur Verständlichkeit der Formulierungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse und Verbesserungsvorschläge daraus werden im neuen Dokument umgesetzt.

Mit der Aktualisierung des VIB-Beispiels stellt der VGF den Marktteilnehmern ein Dokument zur Verfügung, das aufgrund seiner standardisierten Struktur eine konkrete Vergleichbarkeit zwischen einzelnen geschlossenen Fonds untereinander ermöglicht. Es erlaubt außerdem in wesentlichen Punkten eine Gegenüberstellung mit anderen Vermögensanlagen.

Das aktualisierte VIB-Beispiel ist auf dieser Seite abrufbar.

 

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