Steuersparen mit Treuhand-Stiftungen

Stiftungen sind beliebt wie nie in Deutschland. Wer über hohe Einkommen oder Vermögen verfügt, lässt sein Geld unter anderem in Stiftungen fließen. Fast 20 000 Stiftungen gibt es in Deutschland. Fast alle sind gemeinnützig und somit steuerbefreit!

Eine gemeinnützige Stiftung ist von der Erbschafts-, der Schenkungs- und auch der Körperschaftssteuer befreit. Jede Zuwendung, Jede Einzahlung kommt also in vollem Umfang dem Grundvermögen zu gute. Dasselbe gilt auch für Werte wie Kunst, Patente oder Urheberrechte.

Natürlich geht auch der Spender nicht leer aus. 20 % der Einkünfte können als Spende geltend gemacht werden. Bis her hatte die Sache nur einen kleinen Nachteil: das gestiftete Geld ist scheinbar für immer weg. Auszahlungen waren nur gegen einen Steueranteil von 50% (Schenkungssteuer) zu realisieren.

Seit März diesen Jahres gibt es die gemeinnützige steuerfreie Verbrauchsstiftung. Hier kann sich das Vermögen innerhalb von 20 Jahren steuerfrei aufbrauchen. Dafür können Spenden und Mitgliedsbeiträge nicht abgesetzt werden. Zum Schluss ist die Stiftung leer, das Vermögen aufgebraucht, die Stiftung erlischt.

Und dann gibt es noch die Treuhandstiftung

Die Treuhandstiftung besitzt noch einige Vorteile bei der Rückerstattung von Vermögen. Die Schenkungssteuer bei der Rückerstattung entfällt in Gänze. Des weiteren handelt es sich hier um keinen Verein oder ähnliches. Die Stiftung wird von einem Treuhänder verwaltet und dieser wird nicht von der Finanzverwaltung überwacht, so wie ein Verein.

Mit anderen Worten, die Treuhandstiftung ist ein perfektes Steuersparmodell.

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