Wann sind Berater zu schlecht fürs Haftungsdach?

Newspaper-128Wann ist ein Berater gut qualifiziert? Über dieses Thema streiten die „Wirtschaftswoche“ und die BCA-Tochter Bank für Vermögen (BfV). Grund ist das BfV-Haftungsdach, dem lautWirtschaftswoche zu viele schlecht qualifizierte Berater angehören. BCA wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Im vergangenen Jahr trat der Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO) in Kraft. Seitdem müssen Berater ihre Qualifikation durch eine entsprechende Ausbildung, ein Studium, die Sachkundeprüfung bei der IHK oder jahrelange Erfahrungen bei einem Bafin-zertifizierten Unternehmen nachweisen. Wer unzureichend qualifiziert war, musste seinen Job aufgeben – oder nach anderen Möglichkeiten suchen. Einige sahen in einer Haftungsdachanbindung eine Lösung.

Doch ein Haftungsdach, das schlecht qualifizierte Kandidaten aufnimmt, würde gegen gesetzliche Auflagen verstoßen: Laut der seit November vergangenen Jahres geltenden WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung müssen auch an ein Haftungsdach angeschlossene Vermittler ihre Sachkunde durch geeignete Ausbildung und praktische Erfahrungen nachweisen können. Aber nicht bei der Bank für Vermögen, einer Wertpapierhandelsbank der BCA, meint die „Wirtschaftswoche“. In ihrem Artikel wirft das Blatt dem BfV-Haftungsdach vor, unzureichend qualifizierte Berater angebunden zu haben.

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