Rechte von Fondsanlegern durch den BGH gestärkt

Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Ein Anleger erzielte beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe  einen Erfolg gegen die Dr. Peters Gruppe

Ein Urteil in Sinne der Anleger, insbesondere der Anteilseigner von Schiffsfonds: Der BGH urteile dass das Emissionshaus Dr. Peters seine Ausschüttungen nicht, wie üblich, von seinen Kunden zurückfordern darf, um den schwächelnden Fonds zu stützen. Dieser Richterspruch bezieht sich natürlich auch auf alle anderen Emittenten.

Es handelte sich um einen Prozess der seltenen Art, der da in Karlsruhe verhandelt wurde. Der Fondsanbieter Dr.Peters verklagte seine Anleger. Zwar ein eher seltenes Ereignis, aber mit großer Tragweite.

Im Prozess geht es um eine Beteiligung an 2 Containerschiffen, die 20 Jahre reibungslos funktionierte. Im Zuge der bekannten Krisen jedoch geriet auch dieser Fonds in Wanken.

All das ist ja eher unspektakulär. Es wurden Rettungspläne entworfen, welche auch negative Folgen für die Anleger hatte. Sie wurden zur Kasse gebeten.

Gewöhnlich wird die Aufforderung, den Fond mit jungem, frischem Geld zu stützen ja als Bitte formuliert. Dr.Peters jedoch, bekannt für klare Worte, fasste die Bitte in eine Zahlungsaufforderung. Anleger die sich wiedersetzten fanden sich vor Gericht wieder.

Geschäftsgrundlage dieses Gebarens war das Kleingedruckte in dem die Ausschüttungen als Darlehen beklariert wurden. Daher bestand nach Lesart des Unternehmens die Option das Geld zurückzufordern.



So auch im verhandelten Fall. Der Anleger wurde aufgefordert gezahlte Ausschüttungen zurückzuerstatten. Auch hier klagte der Emittend und gewann zunächst (Az. 18 O 162/09 und 18 O 163/09) auch in der nächsten Instanz bekam er Recht (Az. I-8 U 132/10 und I-8 U 133/10). Der Anleger gab jedoch nicht auf.

Und entschied auch das BGH Wende (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Dieses hob die Urteile der anderen Instanzen jedoch auf und wies die klage von Dr.Peters ab. Laut dem Gericht können Rückzahlungen nur dann gefordert werden, wenn dies im Vertrag explizit ausgewiesen ist. Die jedoch konnten die Richter in den vorliegenden Dokumenten nicht erkennen!

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