Unternehmensnachfolge und Unternehmerversorgung – sorgfältige Planung der bAV ermöglicht einen erfolgreichen Generationswechsel

Nach aktuellen Schätzungen des ifm (Institut für Mittelstandsforschung Bonn) in Bonn steht pro Jahr bei etwa 22.000 Mittelstandsunternehmen die Übergabe an einen Nachfolger an. Die erfolgreiche Umsetzung einer Unternehmensnachfolge hängt dabei von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt die betriebliche Altersversorgung (bAV) des Unternehmers, denn Pensionsverpflichtungen in beträchtlicher Höhe können Einfluss auf den Kaufpreis haben. Unter Umständen können sie den Verkauf eines Unternehmens sogar verhindern.

Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der auf betriebliche Altersversorgung spezialisierten Unternehmensberatung Longial in Düsseldorf, kennt diese kritische Situation: „Wir machen oft die Erfahrung, dass eine nicht ausreichend kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Unternehmer die Übergabe von mittelständischen Unternehmen an einen Nachfolger erheblich stören kann.“ Sowohl für die Ermittlung eines realistischen Unternehmenswertes als auch für die künftige Unternehmensfinanzierung ist es besonders wichtig zu erfahren, welche aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen aus der bAV auf den Unternehmensnachfolger zukommen.

Eine nicht ausreichend finanzierte bAV ist eine Problematik, die oft über viele Jahrzehnte entstanden ist. In dieser Zeit wurden verbindliche Zusagen an den Geschäftsführer gemacht, deren Ausgestaltung und Finanzierung aber nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen standhält. So kann die bAV schnell zum Stolperstein bei der Übergabe eines Unternehmens werden. Paulgerd Kolvenbach: „Wenn Deckungslücken erst zum Zeitpunkt der Nachfolgeregelung erkannt werden, ist es oft zu spät, um noch vernünftig zu reagieren. Deshalb ist eine frühzeitige und sorgfältige Analyse der betrieblichen Altersversorgung durch Spezialisten zwingend notwendig.“ Nicht selten führen ungenügend gedeckte Verpflichtungen aus der bAV zum Rücktritt vom Unternehmenskauf oder sind der Grund für langwierige Verhandlungen oder spätere rechtliche Auseinandersetzungen.

Es gibt jedoch Wege, wie sich Deckungslücken schließen beziehungsweise sinnvoll ausfinanzieren lassen. Die naheliegendste Möglichkeit ist die – gegebenenfalls auch nachträgliche – Erhöhung der Deckungsmittel, zum Beispiel der Rückdeckungsversicherung. Pensionszusagen können aber auch mit Kapitalanlageprodukten abgesichert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Pensionszusagen nicht leistungs-, sondern beitragsorientiert abzugeben, was eine sehr viel engere Verzahnung von Verpflichtung und Deckungsmitteln zur Folge hat. Ist damit zu rechnen, dass ein späterer Nachfolger Pensionsverpflichtungen gar nicht übernehmen will, kann die Auslagerung in ein externes Versorgungswerk, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse, sinnvoll sein.

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