Wie Sie bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern können

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Die Vorfälligkeitsentschädigung

Wer einen Kredit vorzeitig zurückzahlt, muss in aller Regel an die Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Denn durch die frühe Rückzahlung entgehen der Bank Zinsvorteile.

Bei hohen Sollzinssätzen, wie sie vor 2011/2012 üblich waren und einer 10 jährigen Zinsbindungsfrist können hier beträchtliche Summen zusammenkommen. Vorfälligkeitsentschädigungen in fünfstelliger Höhe sind die Regel.

Wer beispielsweise Anfang 2009 einen Darlehensvertrag mit zehnjähriger Zinsbindungsfrist und einem Sollzinssatz von 4,1 % abgeschlossen hatte, monatlich 1.000,00 € in Raten zahlt und heute noch eine Restschuld von 150.000,00 € tilgen muss, müsste bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca.20.000,00 € bezahlen.

Das ist auch der Grund, warum die meisten Verbraucher ihre alten, hochverzinsten Kreditverträge „durchziehen“ und nicht umschulden, obwohl die Zinsen im Moment so niedrig sind wie noch nie.

Der Widerrufsjoker

Der Widerrufsjoker änderte die Situation schlagartig. Darlehensverträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, können noch Jahre nach Abschluss widerrufen und rückabgewickelt werden. Die Verbraucher sind so zu stellen, als hätten sie den Vertrag nie geschlossen.

„Sticht“ also der Widerrufsjoker, kann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung vergessen. Stattdessen kann aber der Verbraucher bei einer Umschuldung zehntausende Euro sparen.

Vorzeitige Ablösung des Darlehens

Was passiert aber, wenn das Darlehen schon vorzeitig abgelöst wurde und der Verbraucher an die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat?

Mithilfe des Widerrufsjokers kann man sich dieses Geld zurückholen. Denn ein Darlehensvertrag, bei dem der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann sogar nach seiner Abwicklung widerrufen werden. Zwar wehren sich die Banken häufig mit dem Argument, der Vertrag „würde nicht mehr bestehen“, die Gerichte lassen sich aber nicht davon beeindrucken

Was es bei der Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung zu beachten gibt.

Die Widerrufsbelehrung in dem Darlehensvertrag muss fehlerhaft sein.

Die Gerichte haben bislang zahlreiche fehlerhafte Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen ausgemacht. Insgesamt sind etwa 400 verschiedene Fehler möglich. Um diese zu finden und gegenüber der Bank substanziiert begründen zu können, ist die Kenntnis der mittlerweile sehr umfangreichen Rechtsprechung auf diesem Gebiet unumgänglich.

 Verjährung

Es sind Verjährungsfristen zu beachten. Die Rückforderung einer irrtümlich gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung ist nur innerhalb der Verjährungsfrist möglich.

 Prüfung im Einzelfall erforderlich

Auch wenn die Chancen gut stehen, als Verbraucher von dem Widerrufsjoker zu profitieren, sollte jeder Darlehensvertrag genau unter die Lupe genommen werden. Es gibt zahlreiche Aspekte zu beachten, das Vorgehen gegen die Bank muss gut überlegt und vorbereitet werden. 

Fazit

Wenn auch Sie die irrtümlich gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen möchten, unterstützen wir Sie gerne. Unsere Kooperationsanwälte überprüfen Ihren Darlehensvertrag kostenfrei und unverbindlich und beraten Sie persönlich und umfassend.
 

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