Vollstreckungen von Finanzamt und Jobcentern unrecht ?!

Finanzämter und Jobcenter treiben uferlos Steuerschulden oder Rückforderungen ein, ohne den üblichen Weg eines Gläubigers zu beschreiten.

Sie machen sich nicht erst die Mühe und beantragen bei Gericht einen Mahnbescheid und nötigenfalls einen Vollstreckungsbescheid. Sie erstreiten auch keinen Schuldtitel. Und warten auch nicht, bis der Gerichtsvollzieher die Schulden eintreibt.Finanzämter und Jobcenter unterlaufen einfach das Richterprivileg und spielen selbst Richter in eigener Sache. Ihre Rückforderung ist kein Mahnschreiben, sondern gleich ein vollstreckbarer Schuldtitel, der ohne ein Verfahren sofort für 30 Jahre gilt.

Der Trick, warum Finanzämter oder Jobcenter sich dieses Sonderrecht herausnehmen, besteht darin, dass sie die Schuld als „öffentliche Geldforderung“ titulieren.

Dazu geben sich Finanzämter oder Jobcenter als öffentlich-rechtliche Körperschaften oder einfach als staatliche Behörden aus.

„Aber das sind sie nicht“, sagt der Fachanwalt für Zwangsvollstreckungen und Steuerstrafsachen Lutz Schaefer (68) aus Riegenroth in Rheinland-Pfalz dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: Und bringt auch gleich den Beweis.


„Jeder kann das selbst überprüfen. Gehen Sie mal auf die Seite UPIK.de der Wirtschaftsauskunftei Bisnode D&B Deutschland GmbH aus Darmstadt und geben dort Ihr Finanzamt oder Jobcenter ein“, fordert Anwalt Schaefer GoMoPa.net auf. „Was erscheint dann?“

GoMoPa.net folgt der Anweisung und gibt mal das Jobcenter Koblenz in Rheinland-Pfalz ein. Und da steht es tatsächlich Schwarz auf Weiß:

Das Jobcenter (dasselbe passiert auch beim Finanzamt) ist gar keine staatliche Behörde oder öffentlich-rechtliche Körperschaft. Das Jobcenter (oder auch Finanzamt) ist schlicht und ergreifend eine private Firma.

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