Bis zum Jahr 2024 werden in Deutschland 3,1 Billionen Euro vererbt

Bis zum Jahr 2024 werden in Deutschland 3,1 Billionen Euro vererbt. Aber längst vererben wir nicht nur materielle Werte wie Konten, Aktiendepots, Goldbarren oder Immobilien. Es gibt auch ein virtuelles Erbe, dem eine wachsende Bedeutung zukommt. Viele Bürger vernachlässigen die Regelung des digitalen Nachlasses allerdings sträflich.

93% aller Internetnutzer haben keine Regelung getroffen für ihren digitalen Nachlass

Laut Branchenverband Bitkom haben 93% aller Internetnutzer bislang noch keine Regelungen für ihren digitalen Nachlass getroffen.

Jeder zweite Deutsche hat seine Passwörter rein im Kopf abgespeichert

Nach aktuellen Umfragen hat jeder zweite Deutsche seine Passwörter für die unterschiedlichsten Online-Konten nur in seinem Kopf abgespeichert. Das ist auf der einen Seite durchaus sinnvoll, weil dadurch kein Missbrauch der Passwörter durch Dritte erfolgen kann. Auf der anderen Seite kommt es im Todesfall, aber auch im Fall von Vergesslichkeit oder einer Handlungsunfähigkeit aufgrund einer schweren Krankheit wie beispielsweise einer einsetzenden Alzheimer-Demenz häufig zu Problemen.

Ich recherchieren bereits seit langem, was Internet-Anbieter, Rechtsanwälte, Verbraucherschützer oder sonstige Experten in diesem Zusammenhang empfehlen. Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten, um Ihre Interessen im Todesfall oder Notfall zu wahren.

Testamentarische Maßnahmen oder spezialisierte Dienstleister sind keine optimalen Lösungen

Erstens die Hinterlegung einer Vollmacht beim jeweiligen Online-Anbieter. Hier sehe ich das Problem, dass es in Deutschland keine rechtlichen Regelungen gibt und viele Internet-Dienstleister derartige Vollmachten gar nicht annehmen.

Eine weitere Möglichkeit, die häufig empfohlen wird, ist die testamentarische Verfügung für den Todesfall mit Hinterlegung beim Notar. Ja das ist zweifelsohne ein sicherer Weg, aber aus meiner Sicht vollkommen unpraktisch und kostspielig.

Wenn ich zum Beispiel heute diese Verfügung mache, aber im Laufe des Jahres neue Konten eröffne oder weitere Online-Verträge abschließe, fehlen diese darin. Um stets auf dem aktuellen Stand zu sein, müsste ich meine testamentarische Verfügung immer wieder ändern. Das ist nicht nur aufwendig, sondern auch kostspielig, weil jedes Mal Gebühren anfallen.

Die dritte Möglichkeit, auf die ich häufig gestoßen bin, ist die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses. Mich hat bei meinen Tests allerdings kein Anbieter überzeugt. Viele versuchen hier aus meiner Sicht, auf einen lukrativen Zug aufzuspringen.

Mir hat dabei immer auch das Vertrauen gefehlt, dass meine Daten oder Passwörter bei diesen Anbietern auch wirklich sicher sind und ob es diese Anbieter in 10 oder 15 Jahren auch wirklich noch gibt, wenn ich sie benötige. Des Weiteren sind auch hier Änderungen stets relativ aufwendig und kostspielig.

Treffen Sie jetzt Vorsorgemaßnahmen für Ihren Digitalen Nachlass!

Wir leben in einer Welt der fortschreitenden Digitalisierung. Online-Passwörter, Online-Konten und Online-Verträge nehmen immer mehr zu. Es ist wichtig, dass Sie auch Vorsorgemaßnahmen für Ihre Digitalen Daten treffen. Nicht nur für den Tod, sondern auch für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit!

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