Von RA Daniel Blazek Nichts gegen den Beruf des Tennislehrers: Er ist relativ risikoarm, trägt zur Fitness bei, führt zu angeregten Clubhaus-Gesprächen und bedeutet wahrscheinlich am Ende des Tages ein besseres Auskommen als das des ständig verklagten Finanzdienstleisters. Man kann verstehen, wenn der Finanzdienstleister angesichts ganz bestimmter jüngerer Rechtsprechung neidisch herüberäugt – denn wie...
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