Fragen über die Goldbestände und deren Lagerung an die OeNB und Bundesbank

Wo lagert das Gold?

Im Zuge der stark gestiegenen Goldpreise sind wieder die Fragen in den Vordergrund getreten, wo die Zentralbanken ihr Gold eigentlich lagern und ob das Gold tatsächlich vorhanden ist oder eventuell verliehen wurde. Letzteres könnte die Gefahr bergen, dass es im Falle des Falles nicht zurückgegeben werden kann. Besonders in Deutschland und der Schweiz, wo angeblich große Goldbestände in den USA lagern sollen, ist dies immer wieder ein politisches Thema.
Dazu haben wir der Deutschen Bundesbank und der Österreichischen Nationalbank einige Fragen gestellt, die auch rasch beantwortet wurden:

Die Fragen:

1. Seit wann wird „Gold und Goldforderung“ in einer Position ausgewiesen? Wann war es zuletzt getrennt ausgewiesen und in welcher Höhe? Warum wurde wie auch in anderen Ländern der getrennte Ausweis aufgegeben?
2. Ist der Ausweis einer Goldforderung zusammen mit Gold nicht problematisch und warum gibt es keine Erläuterung gegenüber wem die Forderungen bestehen? Inwieweit kann im Falle einer weltweiten Währungskrise mit der Rückgabe dieses Goldes gerechnet werden?
3. Wie viele Prozent des physischen Goldes sind verliehen, verleast oder ähnliches?
4. In welchen Ländern wird das physische Gold gelagert und warum nicht alles in Österreich/Deutschland? Gibt es Überlegungen der Repatriierung des Goldes?

Antwort der Österreichischen Nationalbank vom 21.12.2009:

1. Gold und Goldforderungen wurden stets in einer Position ausgewiesen.

2. a) Der gemeinsame Ausweis von Gold und Goldforderungen erfolgt gemäß den Bilanzierungsregeln des Eurosystems und ist insofern nicht problematisch, weil es sich bei beidem um Währungsreserven handelt. Es gibt keine Erläuterungen gegenüber wem die Forderungen bestehen, weil Details über Veranlagungen generell nicht veröffentlicht werden.
b) Eine weltweite Währungskrise wäre durch starke Verwerfungen im internationalen Wechselkursgefüge gekennzeichnet. Damit wäre aber nicht notwendigerweise ein Absinken der Bonität von Banken und damit eine Infragestellung der Rückgabe verliehener Goldbestände verbunden.

3. Details zu den Veranlagungen werden generell nicht veröffentlicht.

4. a) Das physische Gold wird auch an internationalen Goldhandelsplätzen gelagert, um die notwendige Flexibilität zu gewährleisten.
b) Die strategischen Überlegungen der OeNB hinsichtlich Gold werden laufend evaluiert und berücksichtigen aktuelle Entwicklungen sowie internationale Erfordernisse, werden jedoch nicht veröffentlicht.

Antwort der Deutschen Bundesbank vom 15.1.2010:

1. Mit Beginn der Währungsunion 1999 hat die Bundesbank die einheitliche Ausweissystematik des Europäischen Systems der Zentralbanken übernommen. Seither, d.h. erstmals mit der Bilanz zum 31.12.1999, heißt die Bilanzposition „Gold und Goldforderungen“. Davor hieß sie „Gold“, enthielt aber auch damals schon in begrenztem Umfang Forderungen aus Goldleihegeschäften, wie den Erläuterungen zu der Bilanzposition zu entnehmen ist. Einen getrennten Ausweis hat es also auch vor 1999 nicht gegeben.

2. Die Deutsche Bundesbank setzt einen sehr geringen Teil ihres Goldbestandes im Goldleihegeschäft ein. Die Bundesbank veröffentlicht aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich keine Namen von Geschäftspartnern. Selbstverständlich werden aber seitens der Bundesbank auch bei Goldleihgeschäften angemessene Risikokontrollmaßnahmen ergriffen.

3. Der Anteil des verliehenen Goldes an den Goldbeständen liegt höchstens im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

4. Die Bundesbank hält einen großen Teil ihrer Goldbestände in eigenen Tresoren im Inland. Weitere Bestände werden an wichtigen Goldhandelsplätzen bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt. Hierbei handelt es sich vornehmlich um die Federal Reserve Bank in New York und die Bank of England in London. Daneben wird ein kleiner Teil bei der Banque de France in Paris gehalten. Neben der Deutschen Bundesbank haben weitere Notenbanken und offizielle Stellen Gold bei ausländischen Zentralbanken gelagert. Laut eigenen Angaben verwahrt die Federal Reserve of New York Goldbestände von nahezu 60 verschiedenen Notenbanken bzw. staatlichen Stellen. Dies erleichtert auch etwaige Transaktionen zwischen diesen Notenbanken, da kein kostspieliger physischer Transport zwischen Lagerstellen erforderlich ist.
Bei der Verwaltung der Währungsreserven im Allgemeinen, wie auch der Goldbestände (und hier insbesondere bei der Lagerortfrage), lässt sich die Bundesbank von den Grundsätzen der Sicherheit, Kosteneffizienz und Liquidität leiten. Die Lagerung im Ausland ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, solange sie kostengünstiger ist als der Transport nach Deutschland und der Bau zusätzlicher Tresoranlagen. Zu weiteren grundsätzlichen Erwägungen bei der Lagerung von Gold gehört die Diversifizierung der Lagerstellen.
(cr)

Quelle: Foonds.com

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