Hohe Benzinpreise von der Steuer absetzbar

Benzinpreise haben das bisherige Höchstniveau aus 2008 überschritten. Wie kann dieses in der Steuererklärung geltend gemacht werden?


Internationale Entwicklungen lassen den Ölpreis in die Höhe klettern. Die Benzinpreise steigen täglich. Das deutsche Einkommensteuergesetz ermöglicht jedoch, die wachsenden Ausgaben für Benzin steuerlich geltend zu machen. Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. weist darauf hin, dass bei beruflich veranlassten Geschäftsreisen diese Kosten geltend gemacht werden können. Dazu ist es erforderlich, die Belege sämtlicher Aufwendungen, die in einem Kalenderjahr angefallen sind, zu sammeln. Es handelt sich hier um Kosten wie Benzin oder Diesel, Versicherungen, Kfz-Steuer. Auch die Abschreibung (Verteilung der Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung) wird hier berücksichtigt. Nach Ablauf eines Jahres werden diese Kosten durch die insgesamt gefahrenen Kilometer dividiert. Die beruflichen Fahrten werden dann mit diesem Kilometersatz bewertet.

Wem dieser individuelle Ansatz zu kompliziert erscheint, der kann auch den Pauschbetrag in Höhe von € 0,30 je gefahrenen Kilometer absetzen. Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes gibt jedoch zu bedenken: „Der Pauschalbetrag spiegelt das Benzinpreisniveau nicht wieder.“ Er rät daher: „Auch wenn bei der erstgenannten Alternative die Aufzeichnung mühevoll ist, lohnt es sich zumindest bei neuen oder größeren Pkw sich die Mühe zu machen. Erstattungen vom Arbeitgeber mindern allerdings in beiden Fällen die absetzbaren Kosten.“

Die Ausführungen gelten nicht für die Aufwendungen, die für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen. Hier gibt es lediglich die Entfernungspauschale in Höhe von € 0,30 je Entfernungskilometer.

Weitere Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Benzinkosten oder zu anderen Steuerfragen beantworten Ihnen gerne die SteuerberaterInnen in Schleswig-Holstein. Die KollegInnen finden Sie über unseren Suchservice unter www.stbvsh.de

 

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