Wie Rentner profitieren können

Die Krankenversicherung der Rentner ist ein versicherungsrechtlicher Status, den alle gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Wer mit Rentenbeginn ohne Probleme wechseln kann, spart fortan viel Geld. Vor allem wer Kinder erzogen hat, hat Vorteile.

Der Übergang in die Krankenversicherung der Rentner bedeutet keinen Wechsel in eine andere Krankenkasse. Es ändert sich lediglich der versicherungsrechtliche Status, denn der ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es zählt, wie lange jemand vor Renteneintritt gesetzlich krankenversichert war. Manchen fehlt nur eine kurze Zeitspanne, um wechseln zu können, sagt Daniel Konczwald aus dem Vorstand des Bundesverbands der Rentenberater.

„Wir hatten bereits einige Mandanten, wo nur wenige Tage oder auch Wochen, Monate fehlten“ und deshalb mussten diese Personen sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Ihnen fehlten die nötigen Vorversicherungszeiten. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert diesen Begriff in ihrem Informationsvideo so:

„Wer zu 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert war, hat Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner. Das nennt man die 9-zu-10-Regelung.“

Vorteil Kindererziehung

Wer diese Voraussetzung nicht erfüllte, blieb also außen vor. Das hat sich seit August 2017 geändert; jedenfalls für alle, die Kinder haben, erläutert Daniel Konczwald: „Denn pro Kind, was erzogen wurde, werden automatisch drei Jahre an berücksichtigungsfähiger Vorversicherungszeit mit hinein gerechnet, und das führt in vielen Fällen dazu, dass man aufgenommen wird in die KVdR.“

Kinder helfen also, die Versicherungszeit aufzustocken. Beide Elternteile können sich drei Jahre Erziehungszeit anrechnen lassen, kommen also pro Kind zusammen auf sechs Jahre – unabhängig davon, ob die Mutter oder der Vater zugunsten der Kindererziehung beruflich zurückgesteckt hat. Die Regelung gilt sowohl für leibliche als auch für Stief- oder Pflegekinder.

Die Krankenversicherung der Rentner ist in vielen Fällen erheblich preisgünstiger als die freiwillige oder private Absicherung. „Da sprechen wir häufig über mehrere Hundert Euro Unterschied pro Monat, die man bei der Krankenversicherung sparen könnte, wenn man in die Pflichtversicherung käme.“

Beratung bei Verbraucherzentralen

Es lohnt sich also, die eigene Erwerbsbiografie anzuschauen, wenn Kindererziehungszeiten dabei momentan noch nicht berücksichtigt sind. Rentenberater Daniel Konczwald konnte so einigen Mandanten helfen.

„Durch ein einziges Kind waren die Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllt, und die Personen konnten wechseln und mussten nicht weiter in der teureren freiwilligen Krankenversicherung bleiben oder auch in der privaten Krankenversicherung.“

Es gibt allerdings Ausnahmen: Kompliziert wird der Wechsel zum Beispiel, wenn jemand nach dem 55. Lebensjahr privat krankenversichert war. Und für Privatversicherte, die eine Betriebsrente beziehen, kann der Wechsel sogar nachteilig sein. Beratung bieten unter anderem die Verbraucherzentralen oder der Sozialverband VdK an.

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