Neue Modelle sind eine Überlegung wert

TippDas haben sich Makler ganz anders vorgestellt. Das Lebenswerk als Altersvorsorge, den Bestand verkaufen und dann in den Ruhestand gehen. Einen Nachfolger zu finden ist jedoch nicht einfach. Aber nicht nur aus Altersgründen können Makler über ihren Bestand nachdenklich werden. Wer sich fachlich oder nach einer ABC-Analyse des Kundenstammes auf ein bestimmtes Kundensegment konzentrieren will, der würde gerne einen Teil des Bestandes abgeben. Oder der Betrieb wird einfach unrentabel, was im immer anspruchsvoller werdenden Marktumfeld keine Seltenheit ist. Inzwischen gibt es hierzu neue Ideen, wie ein Makler sich von seinem Bestand trennen und dennoch profitieren kann.

Seit Jahren entwickelt sich die Situation für Makler, die ihren Bestand ganz oder teilweise aufgeben wollen, sehr unbefriedigend. Viele regulative Eingriffe in den Markt haben das Maklergeschäft unattraktiver werden oder zumindest weniger attraktiv wirken lassen. Dazu kommen die immer weiter fortschreitende Überalterung der Maklerschaft und gleichzeitig ausbleibendes Interesse von Neueinsteigern. Einen Nachfolger für die eigene Firma zu finden ist damit sehr schwierig. Den mühsam aufgebauten Bestand zu verkaufen und sich zur Ruhe zu setzen, das reicht inzwischen kaum noch als Altersvorsorge. Makler sind in der Zwickmühle.

Aber auch in anderen Situationen überlegen Makler, den Bestand zumindest teilweise abzugeben und finden dazu kaum Chancen. Studien zeigen, dass viele Makler Mühe haben, sich im Markt so zu behaupten, dass ein wirtschaftlicher Betrieb aufrecht erhalten werden kann. Dieselben Studien sagen andererseits, dass Makler dann erfolgreich werden können, wenn sie sich spezialisieren oder sich auf bestimmte Kundensegmente konzentrieren. Dazu wäre es sinnvoll, wenn sich ein Makler beispielsweise nach einem solchen Entschluss von einem Teil seines Bestandes trennen könnte. Auch der gleitende Übergang in die Rente könnte einen solchen Schritt sinnvoll erscheinen lassen.

Die Aufgabe des Maklerbetriebes und der Verkauf der Bestände werden bisher meist als einmaliger Kauf abgewickelt. Erzielt werden nach Aussagen von Marktteilnehmern je nach Zusammensetzung der Bestände Werte von 150 bis 250 Prozent der jährlichen Einnahmen aus Bestandspflegeprovisionen. Das ist dann auch sofort zu versteuern, sodass der Spitzensteuersatz greift. Das schmälert das Ergebnis zusätzlich.

Eine Alternative kann daher eine Art Bestandsrente sein. Dabei wird der Kaufpreis nicht in voller Höhe sofort fällig, sondern es werden beispielsweise 70 Prozent aus den aktuellen jährlichen Bestandsprämien-Einnahmen jährlich ausgezahlt. Jedes Jahr, solange der Bestand besteht.Auch wenn der Bestand auf Dauer schrumpfen wird, weil sich Kunden lösen, kann dieses Modell insgesamt zu einem besseren Ergebnis für den verkaufenden Makler führen. Insbesondere dann, wenn auch noch eine Beteiligung an den Neugeschäftsprovisionen im übertragenen Kundenbestand vereinbart wird.

Informieren Sie sich kostenfrei, unverbindlich und diskret über verschiedene Möglichkeiten indem Sie unser Infopakt anfordern und eine email mit Ihrem Impressum und dem Betreff „Bestandsrente“ schicken:

info@finanzpraxis.com

Bestandsrente

Die Highlights im Überblick:

I. Sie übergeben Ihre Bestandsverträge ganz oder teilweise an einen Makler. Sie können also selektierte Kunden z.B. Ihre A-Kunden behalten. Dieser Makler bietet
ausgebildete und spezialisierte Backoffice- Mitarbeiter für Kundenanfragen oder im Schadenfall eine Vor-Ort Betreuung der Kunden durch ein vorhandenes qualifiziertes Außendienstteam.
(Auf diese Weise wird ein hoher Betreuungsservice sichergestellt, der zu einer hohen Bestandssicherheit beitragen soll.)

II. Sie erhalten weiterhin
Unbefristet 70 % (brutto incl. evtl. Steuern) aus der BP/ FC der übertragenen Bestände
(Da der übernehmende Partner in allen Bereichen optimierte Provisionssätze hat, dürften diese 70% vermutlich höher sein, als die 70% aus Ihrer BP/FC)
Eine Beteiligung von bis zu 10% aus künftigen AP´s aus diesen Bestandskunden
Hohe vertragliche Sicherheiten.

Da Ihre Entlohnung dem Wesen nach Tippgeberprovisionen darstellen, sind diese natürlich auch vererblich. Auch im Falle Ihres Ablebens können Zahlungen an Ihre Erben weiterlaufen.

III. Ihre Pflichten:
Sie unterstützen die Übertragung aktiv.
Sie unterlassen im Nachgang bestandsgefährdende Maßnahmen.

Bei konkretem Interesse an der Aufnahme von zielgerichteten Verhandlungen, bitten wir Sie um entsprechende Rückinformation. Wir leiten dann die Aufnahme entsprechender Gespräche ein.
Schreiben Sie uns dazu einfach eine email mit Ihrem Impressum und dem Betreff „Bestandsrente“ :

info@finanzpraxis.com

Gleich, ob Sie den Bestandsverkauf gegen Verrentung oder gegen Einmalzahlungen jetzt ober in absehbarer Zukunft planen, kommen Sie einfach auf uns zu. Verschiedene Partner unseres Netzwerkes bieten unterschiedliche Varianten für ihre Ruhestandsplanung an.

Informieren Sie sich kostenfrei, unverbindlich und diskret über verschiedene Möglichkeiten indem Sie unser Infopakt anfordern und eine email mit Ihrem Impressum und dem Betreff „Bestandsrente“ schicken:

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