Ein Konto in der Schweiz, ein Problem?

 Wenn das Geld vor dem Transfer ins Ausland versteuert wurde, so sind keine Schwierigkeiten zu erwarten. Ein Problem gibt  es, wenn das Geld am deutschen Finanzamt vorbei geschleust wird. Besonders, seit dem sich Staat sich entschlossen hat, Finanzdaten die widerrechtlich beschafft wurden, regelmäßig zu kaufen. Diese Praxis ist zwar grenzwertig, aber sie  treibt nun dem Anleger Angstschweiß auf die Stirn. Aber jeder hat noch eine Chance!

Bekanntlich ist Steuerhinterziehung strafbar und ist mit Gefängnis bewehrt, spätestens seit der Steueraffäre des Grafen Lambsdorff wissen wir das alle. Der Strafe kann man jedoch durch eine Selbstanzeige entgehen. Selbst wer das Schwarzgeld ererbt hat, kann die Selbstanzeige nutzen. Wird eine Steuererklärung eingereicht und alle öffentlichen Forderungen beglichen, so geht der vermeintliche Steuersünder straffrei aus.


Um eine Selbstanzeige zu erstatten, reicht ein einfaches formloses Schreiben in dem die Gelder und Einkünfte nachmeldet werden. Natürlich muss dabei alles von der Herkunft bis zum Verbleib des Geldes belegbar sein. Kontoauszüge gelten hier als sehr gutes Werkzeug. Damit der Steuersünder  wirklich straffrei bleibt, muss natürlich alles vollständig und nachvollziehbar sein. Ein  Steuerfachmann leistet hier gute Dienste, legt das Finanzamt  in einem solchen Fall Formfehler oftmals gerne als Betrugsversuch aus. Wer alles korrekt erledigt hat, bekommt einen normalen Steuerbescheid mit der normalen Steuerschuld plus 6% Verzugszinsen. Wird diese Forderung innerhalb der gesetzten Frist begleichen, so ist die Sache aus der Welt geschafft.

 

 

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