Rot-weiß-rote Versteigerer erzielten 2009 trotz schwierigem Markt beachtliche Umsätze

Göltl: Österreich hat Sprung zu international attraktivem Kunstmarkt geschafft – Nicht zuletzt aufgrund der verlängerten Übergangsfrist beim Folgerecht

Entgegen den pessimistischen Erwartungen aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise verzeichneten die rund 150 österreichischen Versteigerungsunternehmen 2009 beachtliche Umsätze. Wie sich zeigte, setzten Kunden bei der Geldanlage auf Kunstwerke von internationalem Rang und solidem Wert. Während die Nachfrage von der Krise weitgehend unbeeindruckt blieb, schlug sich die schwierige Marktsituation allerdings auf Angebotsseite nieder: Sammler und Kunstliebhaber blieben abwartend beim Verkauf ihrer Kunstwerke. Den Umsatzzugewinnen der Versteigerer tat dies allerdings keinen Abbruch:

So hat das Dorotheum 2009 sein zweitbestes Ergebnis seit seinem 300-jährigen Bestehen erzielt: Mit 490.300 Euro an der Spitze der Versteigerungserlöse rangiert das Gemälde „Kinder schmücken den Hut eines Konskribierten“ des Biedermeierkünstlers Ferdinand Georg Waldmüller (1793 – 1865). Designmöbel, historische wissenschaftliche Instrumente, Glas, Porzellan und Silber verzeichneten ebenfalls hervorragende Umsätze. Gesteigertes Sammlerinteresse registrierte auch das Wiener Auktionshaus im Kinsky – vor allem bei Antiquitäten. In dieser Sparte konnte 2009 ein 84-prozentiger Umsatzzuwachs erwirtschaftet werden. Den Höchstpreis erzielte mit 527.885 Euro das Werk „Die Geißelung“ des Expressionisten Max Oppenheimer (1885 – 1954).

„Diese Ergebnisse zeigen, dass die österreichischen Auktionshäuser durch fundierte Expertise und optimale Versteigerungsbedingungen – wie eine hohe Kundenfrequenz – das Vertrauen von Verkäufern und Käufern stärken konnten“, betont Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Erzielte Folgerecht-Übergangsfrist: Fairer Wettbewerb im internationalen Geschäft
Für eine erfolgreiche Positionierung der heimischen Versteigerer am internationalen Kunstmarkt war es wesentlich, den drohenden Wettbewerbsnachteil durch das Folgerecht für Erben abzuwenden: Das Folgerecht sieht für bildende Künstler unter bestimmten Voraussetzungen einen Vergütungsanspruch vor, wenn das Originalwerk durch Vertreter des Kunstmarktes veräußert wird. Durch Verlängerung der Übergangsfrist hat sich die WKO erfolgreich dafür eingesetzt, dass ein wesentlicher Standortnachteil für den österreichischen Kunstmarkt verhindert wurde.

„Der enorme Verwaltungsaufwand und die höhere Kosten hätten einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für die heimischen Versteigerer nach sich gezogen und sich auf Auktionshäuser, Galerien und auch auf die Künstler – die ebenfalls eine Verlängerung der Übergangsfrist forderten – nachteilig ausgewirkt“, so Fachverbandsobmann Göltl

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Finanzdienstleister
Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Sandra Siemaszko
Tel.: 05 90 900-4818
E-Mail: finanzdienstleister@wko.at
Internet: http://wko.at/finanzdienstleister

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