Landgericht Frankfurt verurteilt Commerzbank zu Schadenersatz

Kick-backs bei der Beratung verschwiegen. Anleger erhält rund 25.000 Euro

Unter dem Aktenzeichen 2-10 O 581/10 hat das Landgericht (LG) Frankfurt/Main die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Schadenersatz verurteilt. Bei der Vermittlung einer Beteiligung am Medienfonds MFP Munich Film Partner GmbH & Co. Shaft Productions KG im Dezember 1999 waren Kick-back-Zahlungen verschwiegen worden. Erstritten hat das Urteil die auf Investorenschutz spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen.

Im Jahr 1999 hatte sich der Kläger an besagtem Medienfonds beteiligt, um Steuern zu sparen. Der Anleger brachte den Nennwert seines Investments in Höhe von umgerechnet 100.000 Euro je zur Hälfte durch Eigenkapital und ein Darlehen bei der damaligen HypoVereinsbank auf. „Die teilweise Darlehensfinanzierung der Medienfonds-Beteiligung war zur steuerlichen Optimierung des Investments gedacht“, erläutert Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und KWAG-Partner.

Im Jahr 2007 verneinte jedoch die zuständige Finanzverwaltung die Rechtmäßigkeit des steuerlichen Konzepts. „Investoren sahen sich mit einer erheblichen Verringerung der in den Vorjahren zugewiesenen Verluste und hohen Steuernachforderungen konfrontiert“, erläutert Gieschen. Inwieweit die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung Bestand hat, ist derzeit nicht geklärt, da auf Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses Einspruch gegen die Steuerbescheide eingelegt wurde.

Das Landgericht Frankfurt/Main hielt es für erwiesen, dass der Berater in der Dresdner Bank-Filiale Essen den Kläger nicht über die mit der Vermittlung besagter Medienfonds-Beteiligung verbundenen Provisionen aufgeklärt hatte. „Dazu besteht aber nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verpflichtung“, erläutert Fachanwalt Gieschen. Deshalb verurteilte das LG Frankfurt/Main die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank zu Schadenersatz. Der Anleger und Kläger erhält 24.439,75 Euro, was seinem Eigenkapitaleinsatz seinerzeit entspricht. Zusätzlich hat er Anspruch auf entgangene Zinsen seit Februar 2011. Darüber hinaus wurde die Commerzbank dazu verurteilt, „den Kläger von sämtlichen Ansprüchen der HypoVereinsbank, die das Darlehen zur teilweisen Finanzierung der Beteiligung vergeben hatte, freizustellen“, erklärt Jens-Peter Gieschen. Das Darlehen beläuft sich auf 26.689,44 Euro. Schließlich muss die Commerzbank den Kläger auch von allen künftigen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freistellen, die mittelbar oder unmittelbar aus seiner Medienfonds-Beteiligung resultieren.

„Einmal mehr zeigt sich, dass praktisch alle Medienfondsbeteiligungen letztlich nicht das Papier wert sind, auf dem ihre Verkaufsprospekte gedruckt wurden“, ist Fachanwalt Gieschen sicher.

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