Erstmals gilt in Deutschland seit dem 1. 1. 2013 ein negativer Basiszinssatz. Er liegt jetzt bei –0,13 Prozent. Gläubiger müssen das beachten. Denn auf der Grundlage des Basiszinssatzes errechnet sich die Höhe der Verzugszinsen, die säumigen Zahlern automatisch als Verzugsschaden in Rechnung gestellt werden können.
Bei Verbrauchergeschäften liegen die Verzugszinsen fünf und bei Handelsgeschäften acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Seit dem 1. Januar gelten also für B2C-Geschäfte 4,87 Prozent Verzugszinsen und für B2B-Geschäfte 7,87 Prozent.
Gläubiger müssen sich keine Sorgen machen, durch diesen negativen Zinssatz möglicherweise Geld zu verlieren. Allerdings haben zahlungsunwillige Kunden nun geringere Sanktionen zu befürchten, wenn sie vereinbarte Zahlungsfristen überschreiten. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen rät Gläubigern daher, Rechnungen schnell zu stellen und bei Eintritt von Zahlungsverzug sofort zu mahnen. Zahlt der Kunde auch nach erneuter Mahnung nicht, sollte der Gläubiger ein Inkassounternehmen zur Durchsetzung seiner Rechte beauftragen.
Der Basiszinssatz ist in erster Linie eine mathematische Bezugsgröße, auf deren Grundlage andere Zinssätze errechnet werden. Er wird alle sechs Monate – jeweils im Januar und im Juli – von der Bundesbank festgesetzt und orientiert sich an dem Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank. Da dieser Zinssatz mit 0,75 Prozent aktuell auf einem historisch niedrigen Stand ist, errechnet sich in diesem Jahr erstmals ein negativer Basiszinssatz.