An Jubiläumstagen öffnen sich Popup-Fenster. Ein anderes Mal erhalten Sie ein einfaches „Dankeschön“ per E-Mail. Oder man bietet Ihnen einen Premium-Status an, damit Ihr Konto nicht wieder inaktiv geschaltet wird. Nette Gesten, wenn nicht nach wie vor Verbraucher dadurch in Kostenfallen gerieten.
„Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag“ heißt es in den E-Mails. Manchmal öffnet sich auch ein Popup-Fenster, in denen Ihnen für Ihre Treue gedankt wird. Das Geschenk: Ein erweitertes Postfach und ein größeres Speichervolumen.
„Ihr Zugang ist wieder freigeschaltet“ lautet eine andere Nachricht. Sie hätten sich länger nicht eingeloggt, deshalb sei das Postfach inaktiv geschaltet. Um nie wieder inaktiv zu sein, empfehle sich der ‚Premium‘-Status.
Die Vorzüge dieser Accounts werden beworben: mehrere Gigabyte Speicherplatz oder hundert Megabytes E-Mail-Anhänge versenden und/oder empfangen. Im „Kleingedruckten“ steht dann, dass sich – nach Ablauf eines Testzeitraumes – die Laufzeit des Vertrages automatisch um jeweils 12 Monate verlängert. Mit dem ‚Kaufen’Button bestätigen Sie den Abschluss des Dienstes.
Fälschlicher Verlass auf „Gratis“/“Kostenfrei“-Werbung
Die Anbieter senden Ihnen zwar anschließend eine E-Mail, heißen Sie „Herzlich Willkommen“ und informieren über die Nutzungsvorteile. Details über die Vertragslaufzeit oder Hinweise zum Abonnement finden sich jedoch nicht auf den ersten Blick. Eine Widerrufsbelehrung steht in der Regel erst am Ende der E-Mail. Wir vermuten, dass diese E-Mails unter den zahlreichen Werbemails der Freemail-Dienste untergehen. Dies liegt vor allem daran, weil der Betreff häufig zu unkonkret ist.
Hinzu kommt, dass Verbraucher nicht davon ausgehen, kostenpflichtiges Mitglied in einem „Club“ geworden zu sein. Viele haben unbewusst einen Vertrag geschlossen oder sind von einer kostenfreien Anmeldung ausgegangen.
Sehr häufig verlassen sie sich auf die „gratis“ oder „kostenfrei“ Offerten der Anbieter. Sie gehen davon aus, dass die Nutzung von Freemail-Diensten lediglich einer Anmeldung bedarf, nicht dass ein Vertragsverhältnis entsteht. Das ist jedoch falsch. Vor allem dann, wenn Sie eine Premium oder Club-Mitgliedschaft ‚kaufen’.
Kommt die Rechnung per Post, ist es zu spät
Geht der Mitgliedschaft eine Testphase voraus, erhalten Sie nach deren Ablauf eine Bestätigung zur „Verlängerung der Mitgliedschaft“. Dass es sich um eine 12-monatige Mitgliedschaft handelt, wird schnell deutlich. Einen Hinweis, dass Sie hierfür zahlen müssen, finden Sie bei dem einen Dienst am Ende der E-Mail, beim anderen unter dem Stichwort Testphase am Anfang der E-Mail.
Rechnungen und Mahnungen verschicken die Anbieter zunächst per E-Mail. Werden diese von Ihnen ignoriert, sperrt man Ihren Account. Die Freemaildienstanbieter gehen nun dazu über, Ihnen Rechnungen oder Anwaltsschreiben per Post zuzusenden. Schrecken Sie jetzt erst auf, ist es zu spät! Sie müssen zahlen.