Seit fünf Jahren ist die Praxis des doppelten Kindergeldes bekannt, allerdings hat die Regierung bislang nichts unternommen. (Foto: dpa)
Beamte können einen Kommunikationsmangel zwischen Behörden nützen, um doppelt Kindergeld für ein und dasselbe Kind zu kassieren. Dies ist dem Bundesgerichtshof seit fünf Jahren bekannt. Hunderte Beamte hätten doppelt kassiert und den Steuerzahler bis dahin um 6,5 Millionen Euro geschadet.
Das ergibt eine Nachfrage der Grünen im Bundestag. Von insgesamt 2.400 bekannten Fällen sind wurden 37 strafrechtlich verfolgt.
Dennoch wurde bis heute nichts gegen diese Praxis unternommen. Die Regierung stellte die Möglichkeit des Doppelbetrugs nicht ab, berichtet RP.
„In Zukunft“ werde man, „die Zuordnung von Kindergeldbezügen für ein bestimmtes Kind grundsätzlich an der Steueridentifikationsnummer festzumachen und damit einen Beitrag zu leisten, dass Doppelzahlungen weniger wahrscheinlich werden“, so Michael Meister, Parlamentarischen Staatssekretärs im Finanzministerium.
Der Betrug ist deshalb möglich, weil die über 8000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes und die 102 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit ihre Daten untereinander nicht austauschen. Ist ein Elternteil im Öffentlichen Dienst beschäftigt, können beide versuchen, bei ihrer Familienkasse Kindergeld zu beantragen. Einen Abgleich zwischen den Ämtern gibt es nicht.