Der Dezember 2014 wird mehr als spannend: Ihre Ansätze für ein erfolgreiches LV- und KV- Jahresendgeschäft!

TippZwei wichtige Themen dominieren das diesjährige Jahresendgeschäft besonders:
In der Krankenversicherung sind es die aktuellen Beitragsentwicklungen und in der Lebensversicherung ist es das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und die damit einhergehenden Veränderungen.

Heute möchten wir Ihnen dazu die wichtigsten Informationen und Ansätze an die Hand geben, so dass Sie Ihr Jahresendgeschäft noch erfolgreicher gestalten können!

Die Themen für Ihr LV-Jahresendgeschäft:

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) steht vor der Tür und zum 01.01.2015 tritt die Garantiezinssenkung in Kraft. Nutzen Sie daher den Dezember 2014 für Ihr erfolgreiches LV-Jahresendgeschäft. Wir liefern Ihnen die Verkaufsansätze und Argumente:

» Garantieren Sie Ihren Kunden einen höheren Zinssatz:Zum 01.01.2015 sinkt der Garantiezins um 0,5%-Punkte -> von 1,75% auf 1,25%. Somit werden garantierte Leistungen erheblich teurer. Rücken Sie daher Altersvorsorgeverträge mit höheren Kapitalgarantien in den Fokus, da voraussichtlich die Rendite von Altersvorsorgeprodukten sinken wird. Ein Abschluss bis zum 31.12.2014 lohnt sich daher für Ihre Kunden besonders.
» Steigende Prämien! Sichern Sie Ihren Kunden jetzt noch den BU- und Pflege-Beitragsvorteil:Aufgrund der steigenden Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikoüberschüssen und der Garantiezinssenkung, werden die Prämien für Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen ab 2015 höher ausfallen: Am Markt geht man davon aus, dass vom Eintrittsalter abhängige BU-Beiträge um bis zu 8 % steigen und im Bereich der Pflegerentenversicherung um bis zu 20% (bei gleicher garantierter Pflegerente).
» Profitieren Sie von den aktuellen Provisionsmodellen:Der Versicherer kann ab 2015 in seiner Bilanz statt bisher 4,0 % nur noch 2,5 % der Beitragssumme als Kosten geltend machen. Da sich diese Maßnahme zwangsläufig gewinnmindernd auswirkt, geht man davon aus, dass sich in 2015 die Abschlussprovisionen verändern können! Nutzen Sie daher Ihre Chance im Dezember und profitieren Sie von Ihren aktuellen Courtagemodellen!

Sie wollen mehr erfahren? Dann besuchen Sie gleich unsere Infobibliothek zum LVRG.

Die Themen für Ihr KV-Jahresendgeschäft:

Der Monat Dezember ist geprägt von den aktuellen PKV-Beitragsentwicklungen. Für einen geeigneten Überblick, über sämtliche Veränderungen bei den Gesellschaften, besuchen Sie unsere „Beitragswelt“. Hier finden Sie Informationen zu den folgenden Kundengesprächsansätzen:

» Für welche Tarife wurden Beitragsgarantien ausgesprochen?Nutzen Sie die Informationen zu ausgesprochenen Beitragsgarantien, um im Beratungsgespräch eine Tarifentscheidung zu untermauern bzw. um bereits getätigte KV-Abschlüsse zu festigen.
» Welche Beitragsanpassungen sind bekannt bzw. wurden bereits an die Kunden versendet?Sprechen Sie Ihre Kunden, die eine Beitragsanpassung zu erwarten haben, aktiv an und nutzen Sie diese Gelegenheit, die Hintergründe hierfür darzulegen und die getroffene Entscheidung für einen Tarif bzw. Anbieter nochmals zu festigen.

Sollte Ihr Kunde im Einzelfall dennoch einen Wechsel des Versicherers anstreben, so beachten Sie hierbei bitte die, seit 2013 neuen, gültigen Fristen und Termine in der PKV:

  • Bei einer Beitragsanpassung in der PKV haben sich sowohl die Frist für eine wirksame Kündigung als auch die Frist zum Nachweis der Folgeversicherung geändert. So ist im §205 VVG geregelt, dass bei einer Beitragsanpassung ‚[…] hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung […]‘ gekündigt werden kann. Für den Nachweis der Folgeversicherung ist ebenso in §205 VVG geregelt, dass die Kündigung nur wirksam wird, ‚[…] wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist. […]‘.
  • Klicken Sie hier, um sich den §205 VVG im Fonds Finanz Wiki ganz anzusehen.

Schauen Sie sich die Beitragswelt direkt hier an.

Nutzen Sie diese Themen und Ansätze, um mit Ihren Kunden nochmal aktiv in ein Gespräch einzusteigen und um erhebliche Vorteile, insbesondere im Leben-Bereich, zu sichern.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Jahresendgeschäft und stehen Ihnen bei Fragen und Anliegen sehr gerne persönlich zur Verfügung.

Vom 01.12. – 30.12.2014 erreichen Sie uns zu den verlängerten Servicezeiten von 08 – 20 Uhr. Wir sind für Sie da!

Ihre KV Abteilung
Serviceberatung: 089/ 15 88 15-220
Produktberatung: 089/ 15 88 15-221
Risikoprüfung:      089/ 15 88 15-222

E-Mail:                    kranken@fondsfinanz.de

Ihre LV Abteilung
Serviceberatung: 089/ 15 88 15-200
Produktberatung: 089/ 15 88 15-201

E-Mail:                     leben@fondsfinanz.de

Herzliche Grüße
Ihre Fonds Finanz

 

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