Die Sammlung der Geschichten über negative SCHUFA-Einträge wurde um ein weiteres kurioses Kapitel erweitert. Ein Mann meldete sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner und legte dar, dass er seit zwei Jahren versuche, einen negativen SCHUFA-Eintrag durch anwaltliche Hilfe gelöscht zu bekommen. Dies führte bislang noch nicht zum Erfolg. Besser gesagt kam es häufiger zur Löschung des Eintrages, jedoch befand sich dieser zum nächsten Quartal wieder in der SCHUFA-Auskunft. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist denkbar verstörend.
Der hochrangige Funktionär der Bundesdruckerei Deutschland wurde Opfer eines Identitätsdiebstahls. Ein Mann kaufte, unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und unter Angabe falscher Adressdaten, ein iPhone in einem Telekom-Shop. Die angegebene Kontoverbindung lief ebenfalls ins Leere. Infolge der Nichtbezahlung der Rechnungen, versandte die Telekom mehrere Mahnungen und erhöhte Rechnungen an die angegebene Adresse. Diese Korrespondenz verlief allerdings im Sande, da unter der angegebenen Adresse weder der betroffene Mandant noch der tatsächliche Abnehmer des iPhones zu finden waren. Der dahinterstehende Identitätsdiebstahl kann zweifelsfrei bewiesen werden. Beispielsweise befindet sich der Geschädigte seit dem Jahr 2009 nur noch im Besitz eines Reisepasses und nicht mehr im Besitz eines Personalausweises. Jedoch wurde beim Abschluss des Vertrages ein angeblich gültiger Personalausweis mit Gültigkeit bis 2016 vorgelegt. Dies ist definitiv nicht möglich. Auch das polizeiliche Ermittlungsverfahren kam zu keinem anderen Ergebnis. Die Unterschriftenprobe bewies eindeutig, dass der Vertragsabschluss nicht auf den Geschädigten zurückzuführen war. Leider konnte der wahre betrügerisch handelnde Straftäter bisher nicht ermittelt werden.