Warum Sie jetzt Ihre Lebensversicherungen kostenfrei prüfen lassen sollten

Seit den Grundsatzurteilen des EUGH aus dem Dezember 2013 sowie dem Urteil des BGH vom Mai 2014 über den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen lassen tausende von Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherungen prüfen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn die Policen bereits gekündigt und ausgezahlt wurden. Denn Sie können wortwörtlich „aus Altpapier Geld machen“ !

Und das aus gutem Grund: denn die Mehrzahl der in Deutschland abgeschlossenen Lebensversicherungen enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und sind nach den aktuellen Urteilen rückabwickelbar.

Das was hier zunächst so unscheinbar klingt hat in der Praxis erhebliche finanzielle Auswirkungen und zwar deshalb, weil die Versicherer idR neben den Beiträgen und Zinsen auch den sogenannten „Nutzen“ zurückzahlen müssen und dieser entspricht oftmals einer p.a. Verzinsung von ca. 10%. Dies wiederm führt zu erstaunlichen Rückerstattungsgutschriften.

Betroffen davon sind insbesondere die Verträge, welche zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden; im Übrigen auch dann, wenn diese nunmehr bereits gekündigt sind.

Doch der erfolgreiche Widerruf einer Lebensversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen, die es zu prüfen gilt.

Steht der Rückabwicklung einer Lebensversicherung rechtlich nichts im Weg, verschafft sie Ihnen nicht nur Ihre Beiträge zurück, sondern zusätzlich den von der Versicherung mit Ihren Beiträgen erzielten Gewinn, und der ist – nach gutachterlicher Berechnung – oft nicht wenig.
In einem individuellen und zudem kostenfreien Prüfverfahren erfahren Sie die genau welche Möglichkeiten es für Ihre Policen gibt – Sie werden erstaunt sein.

Gratis Prüfverfahren hier: Da es sich hierbei um eine individuelle Prüfung je nach Gesellschaft, Jahr des Vertragsabschlusses etc. handelt, ist ein persönlicher Kontakt mit einem qualifizierten Berater wichtig. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine email mit Ihrem Impressum sowie dem Stichwort „kostenfreie LV Überprüfung“ an:

info@finanzpraxis.com

Dies gilt selbstverständlich ebenso für sogenannte Fondspolicen sowie für englische Policen!
Voraussetzungen der Rückabwicklung einer Lebensversicherung

Die Lebensversicherung muss in einem bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden sein. Bei bereits vor etlichen Jahren gekündigten Lebensversicherungen ist zu prüfen, ob eine Verwirkung gemäß der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Widerruf einer Lebensversicherung eingetreten ist. Die Lebensversicherung darf nicht mehrfach abgetreten worden sein und letztendlich muss die Widerspruchsbelehrung in den Unterlagen fehlerhaft sein.

Berechnung des Rückzahlungsbetrages

Alle Versicherungsnehmer wollen wissen, wie viel Geld sie unter dem Strich zurückerhalten, wenn sie ihre Lebensversicherung widerrufen und erfolgreich rückabwickeln.
Hier erhalten Sie mehr Informationen mit welchem Betrag Sie rechnen können:

Da es sich hierbei um eine individuelle Prüfung je nach Gesellschaft, Jahr des Vertragsabschlusses etc. handelt, ist ein persönlicher Kontakt mit einem qualifizierten Berater wichtig. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine email mit Ihrem Impressum sowie dem Stichwort „kostenfreie LV Überprüfung“ an:

info@finanzpraxis.com

P.S. Wenn möglich fügen Sie als Anhang bitte gleich eine Kopie Ihrer Police bei. Sie erhalten dann einen Anruf eines spezialisierten Beraters.

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