Stellungnahmen haben sich AfW und BVK besorgt über die geplanten Änderungen der EU im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS) geäußert. Diese Änderungen zielen auf eine umfassende Reform der Finanzmarktregulierung ab und werden gravierende Auswirkungen auf Berater und deren Kunden haben.
Der AfW weist darauf hin, dass insbesondere die Änderungsvorschläge in Art. 30 Abs. 5b der Insurance Distribution Directive (IDD) ein mögliches Provisionsverbot für die Beratung und Vermittlung von versicherungsbasierten Anlageprodukten vorsehen. Ein solches Verbot würde nicht nur die Existenz vieler Verbandsmitglieder gefährden, sondern auch zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den gebundenen Versicherungsvertretern führen. Gestützt wird diese Position durch ein Rechtsgutachten, das die Unvereinbarkeit eines Provisionsabgabeverbotes mit europäischem Recht attestiert.
Darüber hinaus kritisiert der AfW verschiedene Aspekte des Richtlinienvorschlags als überreguliert, was den Zugang von Kleinanlegern zu den Kapitalmärkten eher erschweren als fördern würde. Der Verband plädiert daher für eine Überarbeitung oder gänzliche Ablehnung des Richtlinienvorschlags, um eine qualifizierte Beratung sowie einen fairen Wettbewerb und Zugang zu den Kapitalmärkten zu gewährleisten.
Auch in einer öffentlichen Anhörung des Bundestages äußerte sich der BVK kritisch. Dr. Wolfgang Eichele, Hauptgeschäftsführer des BVK, betonte zwar die grundsätzliche Unterstützung des Ziels der RIS, EU-Bürgern einen besseren Zugang zu den Kapitalmärkten zu ermöglichen, wies aber auf einige Aspekte hin, die diesem Ziel entgegenstehen. Insbesondere die Forderung nach mehr Rechtssicherheit und die Beibehaltung der Mindestharmonisierung der IDD seien wichtig, um unnötige Diskussionen und mögliche Provisionsverbote zu vermeiden.
Eichele kritisierte zudem den Zeitplan der RIS und das Verfahren zur Umsetzung wesentlicher Regelungen, das die Einflussmöglichkeiten von Verbänden und Interessenvertretern stark einschränken würde. BVK-Präsident Michael H. Heinz betonte abschließend, dass die Versicherungsvermittler nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung bei der Umsetzung der RIS seien.