
Künftig wird es für Bezieher von Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit weitere Änderungen geben. Die Berechnung der Entfernungspauschale oder Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte wurden erleichtert. Die zur Berechnung ggf. heranzuziehende Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen nur noch in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden. Dieses führt bei Steuerpflichtigen, die öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle benutzen, zu Verfahrenserleichterungen. Insbesondere ist das mitunter mühselige Sammeln von Belegen nicht mehr erforderlich.
Leider werden Arbeitnehmer in Zukunft von Insolvenzen ihrer Krankenkas-sen betroffen werden. Hiervon scheint jedenfalls der Gesetzgeber auszugehen, da er die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder künftig 8 Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz zu informieren und diese Mitglieder daraufhin bei dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse zu unterstützen. Gleichsam werden die anderen Krankenkassen verpflichtet, die dann Wechselnden, dieses können auch Kranke, Alte oder Geringverdiener sein, aufzunehmen.
