
Wasser im Keller, Schimmel hinter der Tapete – und im Vertrag steht „gekauft wie gesehen“. Doch wer Mängel verheimlicht, verliert jeden Schutz: § 444 BGB hebelt den Gewährleistungsausschluss aus und zwingt den Verkäufer, Sanierung oder Rückzahlung zu leisten. Steigende Immobilienpreise und teure Energievorgaben machen verdeckte Mängel 2025 riskanter denn je. Eine aktuelle Studie des Bauherren-Schutzbundes (BSB) zeigt:…





