
Die Zusage eines privaten Krankenversicherers, die Kosten für einen stationären Krankenhausaufenthalt zu übernehmen, verpflichtet ihn nicht dazu, einem Versicherten auch Leistungen zu erstatten, die nicht dem tariflich vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. August 2019 hervor (5 U 25/19). Der Entscheidung lag die Klage eines Mannes zugrunde, der…





