
Ein freiwillig gesetzlich Krankenversicherter kann das Krankengeld ab der siebten Woche auch dann beanspruchen, wenn die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit unterbrochen waren. Das hat das Bundessozialgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 28. März 2019 entschieden (B 3 KR 15/17 R). Ein selbständiger Bäckermeister war bei der beklagten gesetzlichen Krankenkasse…





