
Das OLG Köln stellte in einer aktuellen und bahnbrechenden Entscheidung vom 27.03.2018, 18 U 134/17, fest, dass Verkäufer von Dieselfahrzeugen, die mit einer „Schummelsoftware“ zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes ausgestattet waren, nach Einspielung eines Softwareupdates weiterhin in der Pflicht bleiben. „Der Autoverkäufer muss darlegen und beweisen, dass durch das Update keine Folgemängel entstanden sind und das…




