
– Ihnen steht Geld aus einer offenen Rechnung zu – und die Rechnung stammt noch aus dem Jahr 2013? Dann sollten Sie sich jetzt ranhalten, denn zum 31. Dezember können diese Ansprüche verjähren. Drei Jahre beträgt die „regelmäßige Verjährungsfrist“. So regelt es der § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Stichtag ist dabei immer das Jahresende…




