
Vergütungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Unerheblich ist, ob es sich um bar gezahlten Lohn handelt oder um geldwerte Vorteile. Ist es beispielsweise einem Arbeitnehmer möglich, einen Firmenwagen auch privat zu nutzen, ist dieser Vorteil in beiden Bereichen abgabenpflichtig. Von der Einkommensteuer befreit war in der Vergangenheit bereits…
