Software im Beratungsgespräch. Für Vermittler Fluch oder Segen ?

TippExperten sind sich einig, dass für eine EU-Richtlinienkonforme Beratung der Einsatz von entsprechender Beratungssoftware unabdingbar ist. Trotzdem verzichten immer noch Vermittler schon fast fahrlässig auf entsprechende Werkzeuge. Die Gründe für einen Verzicht sind vielschichtig. Bei gezielter Nachfrage werden als Hauptgrund hohe Softwarelizenzgebühren und die Komplexität einzelner Programme genannt.

Es ist Fakt, dass der Berateralltag immer mehr durch Technik und Software bestimmt wird. Dieser Fortschritt lässt sich auch nicht aufhalten. Nur derjenige, der dies auch als Chance erkennt und die Vorteile durch den Einsatz von Software für sich nutzt, wird davon langfristig profitieren. Denken Sie einfach an folgende Beispiele:

Beispiel 1: Früher musste Sie ein Angebot mittels Tarifbuch bzw. „Faulenzer“ entweder handschriftlich  oder mit der elektrischen Schreibmaschine mühselig erstellen. Heute geben Sie ein paar Parameter (Geschlecht, Geburtsdatum, Name etc.) ein und schon erhalten Sie zeitnah, ein optisch ansprechendes und VVG-konforme Angebot.

Beispiel 2: Wenn sich früher ein Nachfolgetermin verzögerte, wie konnten Sie Ihrem Klienten von unterwegs z.B. aus dem Auto Bescheid geben? Entweder gar nicht,  oder Sie mussten eine Telefonzelle suchen und finden. Pech nur, wenn Sie hierfür a) Münzen benötigten, Sie aber nur eine Telefonkarte hatten b) eine Telefonkarte benötigten, Sie aber nur Münzen hatten oder c) wenn Sie beides hatten, die Telefonzelle jedoch entweder kaputt oder besetzt war. Heute greifen Sie ganz entspannt einfach zum Handy!


Beispiel 3: Wie verschafften Sie sich eigentlich früher (bis Anfang der 80er Jahre) als Makler den relevanten Marktüberblick? Eigentlich nur durch mühevolle Anfragen bei den Versicherern mit anschließendem zeitaufwändigem Studium der Bedingungswerke. Als die ersten PCs (ca. 5.000 D-Mark) auf den Markt kamen, folgten auch relativ schnell die ersten Vergleichsprogramme. Aber auch deren Lizenzgebühren kosteten monatlich eine Menge Geld. Ein Blick in die Gegenwart: auch heute kosten Vergleichsprogramme  noch Geld. Im Gegensatz zu früher sind Hard- und Software jedoch zu einem Spottpreis erhältlich!

Solche Beispiele ließen sich beliebig fortführen. Sie sehen, wie sich unser Alltag – beruflich wie privat – durch den Einsatz von Technik und Software vereinfacht hat!

EU-Richtlinienkonformes Beratungsgespräch mittels Softwareunstützung


Schritt 1: Zu Beginn eines Beratungsgesprächs gehört unbedingt die Bedarfsermittlung (Ziele, Wünsche etc.) eines Klienten / Interessenten. Dies kann ganzheitlich oder anlassbezogen (konkret) erfolgen. Äußerst hilfreich kann der Einsatz von Finanzanalysesoftware sein. Eine der bekanntesten Branchenlösung ist fiana von Rendite 2000. Die monatliche Lizenzgebühr beträgt inkl. MwSt. 190,40 Euro. Expertentipp: Innovativ und mit sehr gutem Preis-Leistungsverhältnis (je 40 Euro jährlich) sind die Module RenteO, SecurO & Co. Aufgrund einer Aktion zum Vermittlungs-Entlastungs-Gesetz (VEG) bietet der Hersteller für FINANZPRAXIS-Leser sogar 7 Module zusammen für 47,60 Euro an.  Mehr Infos unter: www.vermittlerentlastungsgesetz.de !

Schritt 2: Steht der Bedarf nun fest, gilt es sich einen Marktüberblick zu verschaffen. Die bekanntesten Anbieter für Vergleichssoftware sind: KFZ (NAFI), PKV (Morgen & Morgen, KVpro, LevelNine, Softfair, PremiumCircle), LV (Morgen & Morgen), Sach (Vers-Berater, Tariffinder) und BU (VersBerater, Morgen & Morgen, Franke & Bornberg). Alle Anbieter bestechen durch  unterschiedliche Datentiefe- und breite. Einige Programme sind offline bzw. nur online oder online/offline verfügbar. Da jeder Anwender unterschiedliche Erwartungen hat, ist eine  generelle Empfehlung nicht möglich. Expertentipp: Hersteller nach Testversionen und nach Sonderkonditionen fragen. Nachfragen lohnt sich manchmal!

Schritt 3: Ist aufgrund des Marktüberblicks eine Versichererauswahl getroffen worden, geht es weiter zur Angebotserstellung. Dies lässt sich VVG-konform entweder auch direkt aus dem Vergleichsprogramm oder aus der Originalangebotssoftware des Versicherers erstellen.

Schritt 4: Zum Schluss landen alle relevanten Daten im Klientenverwaltungsprogramm. Hiermit schließt sich auch der Beratungskreislauf. Von hier ausgehend, sollten, nicht nur bei Beratungsanlässen wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Berufswechsel etc., eine regelmäßige Bedarfsanalyse alle 12 bis 24 Monate durchgeführt werden. Und somit beginnt der Beratungskreislauf von Neuen.

Fazit: Software kann ein Segen im Beratungsgespräch sein, weil sie Haftungsrisiken reduziert,   die eigene Fachkompetenz erhöht und den Zeitaufwand für ein Beratung deutlich verringert. Deshalb ist eine Ertragssteigerung schon fast vorprogrammiert!

Kontakt

Uwe Schröder

Email:  schroeder@PROstratego.de
Internet: http://www.PROstratego.de

Xing: https://www.xing.com/profile/Uwe_Schroeder11

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