BGH verhandelt über Rückzahlungen gekündigter Lebensversicherungen

Wie viel Geld bekommen Versicherungskunden ausgezahlt, die eine Lebensversicherung vorzeitig kündigen? Hierüber verhandelte der Bundesgerichtshof.

Im vergangenen Jahr hatte das oberste Zivilgericht Klauseln für unwirksam erklärt, wonach zunächst Vermittlungsprovisionen und andere Abschlusskosten abgezogen werden. Nun muss der BGH entscheiden, wie der Rückkaufswert zu berechnen ist. Ob noch heute (Mittwoch) ein Urteil verkündet wird, ist noch nicht sicher (Az. IV ZR 17/13 u.a.).

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg betrifft der Streit vor dem BGH vor allem Verträge, die in den Jahren 2001 bis 2008 abgeschlossen wurden. „Kein einziger Versicherer hat den Schaden für die Verbraucher von selbst reguliert. Kunden müssen ihren Anspruch ausdrücklich geltend machen“, sagte die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale, Edda Castelló, der Nachrichtenagentur dpa. Bislang würden nach Untersuchungen der Verbraucherschützer im Schnitt 733 Euro nachgezahlt.

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