BRD: Interview mit Alexander Lößner zum Thema „SV Clearing“

Viele Finanz- und Versicherungsberater fragen sich derzeit wie Sie qualifiziertes und stornosicheres Geschäft im Rahmen für den Kunden wirklich nutzbringender Konzepte abschließen können.
FinanzPraxis hat deshalb für seine Leser umfangreich recherchiert und sich mit der Unternehmensberatung Lößner&Partner im Bereich der Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung getroffen.

Finanzpraxis: Herr Lößner, was genau bedeutet „sozialversicherungsrechtliche Beurteilung“?

A. Lößner: Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, welche neuerdings auch als „SV-Clearing“ bezeichnet wird, handelt es sich um keine neue Idee oder Erfindung, sondern um eine seit vielen Jahren in der Gesetzgebung verankerte Statusfeststellung, welche für alle „unfreiwillig“ bzw. wider besseres Wissen sozialversicherten Gesellschafter, Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen sowie für die bei den Selbständigen beschäftigten Ehepartnern und Kindern die Möglichkeit bietet aus der gesetzlichen Sozialversicherung herausgelöst zu werden.
Zudem bietet diese Statusfeststellung Rechtssicherheit und somit die Sicherheit im Rahmen eines Leistungsfalles auch wirklich Geld von Vater Staat zu bekommen.

Finanzpraxis: Wie ist die genaue Vorgehensweise und auf welche Erfahrungswerte blicken Sie in diesem Segment zurück ?

A. Lößner: Mit seit Beginn unserer Tätigkeit im Jahre 1999 eintausendachthundert beratenen Mandanten blicken wir auf Erfahrungswerte zurück, welche uns auch heute unter in den letzten Jahren erschwerten Bedingungen zu einer „Erfolgsquote“ von über 95% verhelfen.

Finanzpraxis: Ihre Mandanten tragen also nur ein geringes Kostenrisiko?

A. Lößner: Unsere Mandanten haben insofern überhaupt kein Risiko, da unser Honorar rein erfolgsabhängig ist. So ist vereinbart, dass unsere Honorarnote erst nach rechtsverbindlichem Befreiungsbescheid fällig wird.
Womit ich auf Ihre Frage nach der Vorgehensweise zurückkomme:
Anhand eines im Vorfeld vom Mandanten auszufüllenden einseitigen Fragebogens wird eine erste grundlegende Beurteilung in unserem Hause getroffen und anschließend telefonisch Rücksprache mit dem Mandanten gehalten.
Anschließend erfolgt im Rahmen eines persönlichen Termins die punktgenaue und detaillierte Aufbereitung der Unterlagen. Dies ist der wichtigste Teil unserer Arbeit, da  sich das Antragsverfahren als sehr komplex gestaltet und  seine Tücken im Detail hat, so dass bei unkorrekter Darstellung der persönlichen Gesamtsituation oder unvollständiger Dokumentation der Erfolg allzu leicht gefährdet wird und es bei einem einmal abgelehnten Antrag keine zweite Chance gibt.

Finanzpraxis: Das klingt überzeugend! Doch wie genau sieht der Nutzen für den Mandanten und für den Finanzberater aus?

A. Lößner: Hiermit sprechen Sie natürlich die Kernfrage an! Für unsere Mandanten bedeutet die Freiheit von der Sozialversicherungspflicht den Wegfall der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, so dass wir hier von monatlicher Liquidität in der Größenordnung von durchschnittlich 743,– Euro sprechen.
Zusätzlich kommt im Einzelfall die Rückerstattung der in den letzten 4 Jahren gezahlten Beiträgen, wo wir von durchschnittlich 30.000,– an sofortiger Liquidität sprechen.
Genau hier setzt dann auch der Nutzen für die mit uns kooperierenden Finanzberater an, welche mit Ihrer Kompetenz sowohl die einmalige Liquidität als auch die monatliche Ersparnis für den Mandanten entsprechend veranlagen.
Da es sich hierbei um entsprechende Abschlusssummen handelt, darf ich verraten, dass unsere Kooperationspartner alle im fünfstelligen Bereich im Monat verdienen.

Finanzpraxis: Da bleibt als abschließende Frage wo sich der Finanzberater denn hinwenden darf, wenn er Interesse an einer Kooperation mit Ihnen hat?

A. Lößner: Wir sind im gesamtdeutschen Bundesgebiet tätig, so dass wir gerne Kontaktanfragen von interessierten Finanzberatern annehmen:

Weitere „SV-Clearing“ Artikel finden Sie hier: http://www.finanzpraxis.com/?p=1952

Lößner & Partner
Experts in SV-Clearing
Marktstraße 5
65399 Kiedrich
Tel: (06123) 925030
Fax: (06123)  4885
Mail: a.loessner@fin-con.de
Web: www.fin-con.de

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