Gesetz für Wertpapiervermittler in Begutachtung: unrealistische Rahmenbedingungen

Göltl: „Die derzeitige  Fassung bedeutet das Ende des Berufsstandes. Wir begrüßen die Richtlinien zur Ausbildung und Qualifikation. Die Rahmenbedingungen müssen aber auch ein berufliches Leben ermöglichen.“

der Gesetzesentwurf zur Regelung der Ausbildung, der Qualifizierung und des Tätigkeitsbereichs für das Gewerbe „Wertpapiervermittler“ ließ lange auf sich warten. Nun wurde er aus dem Finanzministerium zur Begutachtung versandt.

Der „Wertpapiervermittler“ ersetzt den bisherigen „Finanzdienstleistungsassistenten“. Dieser durfte eine eingeschränkte Palette an Dienstleistungen erbringen. Ausgebildet wurde er meist von jenen Wertpapierunternehmen für die er tätig war.

Ab Gültigkeit des Gesetzes ist die Ausübung dieser definierten Tätigkeit an die Ausbildung und erfolgreiche Ablegung einer festgelegten Prüfung gebunden. Alle Finanzdienstleister, die ihre Tätigkeit weiter ausüben wollen, haben sich innerhalb einer Übergangsfrist dieser Qualifizierung zu unterziehen. Der „Wertpapiervermittler“ zählt künftig zu den reglementierten Gewerben.

Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich: “Wir begrüßen die Richtlinien zur Ausbildung und Qualifikation. Sie bringen eine absolute Qualitätsverbesserung. Für Konsumenten bedeutet dies eine Standardisierung der Beratungsqualität.“

Einschränkung der Zusammenarbeit

Der Vorschlag des Bundesgesetztes sieht vor, dass Wertpapiervermittler ausschließlich für Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sein dürfen. Deren Umsatz ist allerdings mit

€ 730.000,00 begrenzt. Damit würde ein Großteil der künftigen Wertpapiervermittler keine Beschäftigung mehr finden. Tausende Konsumenten verlören ihre bisherigen Berater.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Wertpapiervermittler künftig nicht mehr auch für Wertpapierfirmen, die noch dazu strengeren Kontrollen unterworfen sind, tätig sein sollen.

Göltl: „Die derzeitige  Fassung des Bundesgesetzes bedeutet gleichzeitig das Ende Wertpapiervermittlers. Die Rahmenbedingungen müssen doch auch ein berufliches Leben ermöglichen. Der Fachverband Finanzdienstleister fordert, dass Wertpapiervermittler für alle Rechtsträger tätig sein dürfen.“

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