Jahr für Jahr zahlen bundesweit rund 1,8 Mio. z.B. Geschäftsführer, Prokuristen und mitarbeitende Familienangehörige unwissend hohe Beiträge an die Sozialversicherung, obwohl sie im Leistungsfalle KEINEN Leistungsanspruch haben.
Das böse Erwachen kommt jedoch erst im Leistungsfall, wenn z.B. bei Insolvenz des Betriebes mitarbeitende Familienangehörige vom Arbeitsamt keine Leistung erhalten und / oder bei Erwerbsminderung die gesetzliche Rentenkasse eine BU bzw. EM-Rente verweigert.
Begründung: Es bestände keine Sozialversicherungspflicht, und ohne SV-Pflicht keine Leistung!
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Achtung! Auch hier gilt: „Der schnelle Vogel fängt den Wurm!“ Überlassen Sie dieses gigantische Potenzial NICHT Ihren Mitbewerbern!
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