Karlsruhe/Hamburg – Zunächst sah es nicht nach dem erhofften Durchbruch aus. Als die Richter des Bundesgerichtshofes nach einer längeren Verhandlungspause am frühen Mittwochabend dann aber ihre Entscheidungsgründe darlegten, dürfte so mancher Anlegeranwalt im Saal heimlich vor Freude die Faust geballt haben.