Neues von der S&K

Jetzt kommt neue Bewegung in den Fall. Das Frankfurter Amtsgericht hat auf Antrag der PIA Rechtsanwaltsgesellschaft einen sogenannten „dinglichen Arrest“ zugunsten eines geschädigten Privatanlegers gegen die Hauptverantwortlichen der S&K Gruppe erlassen. Den Anwälten zufolge kann der Anleger nun in das von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Vermögen hinein vollstrecken.

„Mit dem erwirkten Titel ist die Sicherung der Ansprüche möglich. Sobald ein Titel in der Hauptsache vorliegt, kann die tatsächliche Verwertung und der Rückfluss von Geldern zur Kompensation des entstandenen Schadens an die Anleger erfolgen“, erklärt PIA-Partner Klaus Nieding. Weitere Verfahren seien beim Amtsgericht Frankfurt anhängig, so der Anwalt weiter. Wie viel vom Geld allerdings noch übrig ist, wird sich zeigen. Anwälte haben bereits ihre Detektive losgeschickt, die weltweit nach Vermögenswerten fahnden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Liste der beschlagnahmten Dinge im Bundesanzeiger veröffentlicht.


Für geschädigte Anleger ist es noch nicht zu spät, ihre Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe zu sichern“, erklärt Klaus Nieding, „allerdings drängt die Zeit, denn es gilt die Regel: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Wenn die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Vermögenswerte freigegeben hat, haben die Gläubiger nach der Reihenfolge des Eingangs ihrer Pfändungen die Möglichkeit, auf die betreffenden Vermögensgegenstände zuzugreifen.

„Es gilt, schnellstmöglich einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, beispielsweise einen dinglichen Arrest, da bei der Vollstreckung in das sichergestellte Vermögen das sogenannte ‚Windhundprinzip’ gilt“, so sein PIA-Partner Andreas Tilp. Der Schnellste gewinnt.

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