PKV: Gefahr der Zweckentfremdung beim Pflegevorsorgefonds

 Das Thema Pflege ist für den Verband der Privaten Krankenversicherung das gesundheitspolitische Thema des Jahres. Aktuell plant die Bundesregierung verschiedene Reformen. Der Verband sieht diese allerdings kritisch.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) will die Kapitaldeckung der Pflegeversicherung ausschließlich in privater Hand sehen. Die PKV macht dies in einer Pressemitteilung deutlich und kommentiert damit den geplanten Pflegevorsorgefonds des Pflegestärkungsgesetzes.

Die Reformpläne der Bundesregierung sehen einen gesetzlichen Pflegevorsorgefonds vor, mit dem der erhöhte Pflegefinanzierungsbedarf der geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1967 (die sogenannten Babyboomer) abgesicherte werden soll. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ab dem Jahr 2034 stark zunehmen, denn dann kommen die Babyboomer in ein entsprechendes Alter. Aus dem Fonds will das BMG ab 2035 jährlich bis zu einem Zwanzigstel des angesammelten Kapitals entnehmen, um die Zusatzkosten zu decken.

Der Fonds habe jedoch einen Konstruktionsfehler, da „eine staatliche Kapitalreserve niemals sicher ist vor der Gefahr einer politischen Zweckentfremdung“, so der PKV-Verband. Das BMG plant, den Fonds von der Bundesbank verwalten zu lassen. Für die PKV-Anbieter steht jedoch fest: „Nur privatrechtlich garantierte Eigentumsansprüche … zweckgebunden zugunsten der Versicherten … können eine langfristige Vorsorge sichern.“

Nach Ansicht des PKV-Verbands löst zudem das Pflege-Reformpaket der Bundesregierung das Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung nicht. Es sei zwar gut, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgrund der demografischen Entwicklung nicht länger funktioniert. Allerdings reiche der vorgeschlagene Pflegevorsorgefonds nicht aus, da der Umfang der anzusparenden Mittel (1,2 Milliarden Euro jährlich) zu klein sei.

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