Der Bundestag verabschiedete vor kurzem das Lebensversicherungs-Reformgesetz. Es sieht vor, dass zukünftig Effektivkosten für Lebensversicherungs-Verträge angegeben werden. Kritiker des Gesetzes werfen den Politikern Mängel in der Ausarbeitung vor. Es habe keine ausreichende Untersuchung dazu stattgefunden, wie hoch der Sicherungsbedarf zur Abdeckung bestehender Garantien sei.
In rekordverdächtig kurzer Zeit, wärend der WM, (!) hat die Große Koalition von CDU/CSU und SPD das sogenannte Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) verabschiedet. Es soll dazu beitragen, die Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer in Zeiten einer anhaltenden Niedrigzinsphase zu gewährleisten. Heute Mittag erfolgte die Abstimmung im Deutschen Bundestag.
Die Freude der Branche hält sich in Grenzen, denn der Gesetzgeber hat eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen draufgesattelt, um einen ausbalancierten und möglichst fairen Interessenausgleich zu schaffen.
Die Berichterstatterin für die CDU/CSU Anja Karliczek (CDU) erklärte, alle an einer Versicherung Beteiligten würden einen angemessenen Beitrag leisten müssen: die Versicherer, ihre Eigentümer, der Versicherungsvertrieb und die Versicherten
Effektivkosten sollen ausgewiesen werden
Aufatmen können die Versicherungsvermittler: Quasi in letzter Minute kippte der federführende Finanzausschuss des Bundestags die im Gesetzentwurf vorgesehene Offenlegung der Abschlussprovisionen in Euro . Diese Regelung hätte nicht nur für Lebensversicherungen, sondern für alle Sparten gelten sollen.
Stattdessen wird nun die VVG-Informationspflichten-Verordnung (§ 2 Informationspflichten bei der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeits-Versicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr) dahingehend geändert, dass ab 2015 die Effektivkosten anzugeben sind.
Diese Angabe soll es dem Versicherungsnehmer erlauben, die Auswirkungen der gesamten Kostenbelastung auf die Versicherungsleistung einzuschätzen. Betroffen sind Lebensversicherungen, bei denen die Zahlung einer Versicherungsleistung gewiss ist.
Die Finanzexperten der Koalition bestanden auch auf eine Evaluierung des Gesetzespakets (Bundestagsdrucksache 18/1772 und 18/2016), die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) per Stichtag 1. Januar 2018 vorlegen soll. Zudem wollen sich die Parlamentarier einmal im Jahr von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht unter anderem über die Höhe des sogenannten Sicherungsbedarfs bei den Lebensversicherern informieren lassen.