Geheimplan der Bank of England für den Euro Crash

euDie Bank von England hat eine geheime Empfehlung an das britische Finanzministerium enthüllt: Demnach hat sich Großbritannien bereits seit September 2011 auf die Folgen eines Zusammenbruchs der Euro-Zone vorbereitet. Demnach hat das Financial Policy Committee (FPC) der britischen Notenbank im September 2011 die Regierung und alle wichtigen Finanz-Institutionen angewiesen, Vorkehrungen für einen Zusammenbruch der Euro-Zone zu treffen. 

Der Finanzpolitische Ausschuss der Notenbank (FPC) empfahl dem Ministerium, einen Rettungsplan für die britischen Banken zu erarbeiten. Wie der Irish Independent berichtet, sollte der Plan zunächst für den Fall greifen, dass ein Land aus der Euro-Zone austritt und britische Banken davon betroffen wären.

Die Gefahr eines kompletten Zusammenbruchs entwickle sich demnach, wenn die Kreditkosten für mehrere Länder der Euro-Zone gleichzeitig steigen, wie es im Herbst 2011 mit Irland, Griechenland, Portugal und Spanien der Fall gewesen ist. Durch die globale Vernetzung der Finanzmärkte könne sich die Krise dann unaufhaltsam verbreiten. Weil der Zusammenbruch offenbar knapp bevor stand, hat das britische Finanzministerium sich daraufhin auf alle Eventualitäten vorbereitet.

Die Regierung fertigte Notfallpläne an, um Großbritanniens Banken im Falle eines Euro-Zusammenbruchs zu retten. Zu den Bankenrettungs-Maßnahmen gehören insbesondere Schuldenschnitte zu Lasten privater Gläubiger: Diese sollten nicht zurückbezahlt, der Privatsektor so an einem „Umstrukturierungsprozess“ beteiligt werden.

Die Regierung entwarf sogar Notstandsgesetze, um den Zusammenbruch so genannter zentraler Gegenparteien zu regeln. Das sind diejenigen Firmen, die an der Börse als Zwischenhändler fungieren. Sie traf damit Regelungen  für den Fall, dass der Handel an der Börse komplett zusammenbricht.

Die Zentralbank wollte die Notfall-Pläne bisher nicht veröffentlichen um keine Panik auszulösen. Sie begründete die Geheimhaltung mit der Angst, die Öffentlichkeit könne die Maßnahmen für unangemessen halten

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