Beihilfe für Beamte: So stellen Sie Ihre Beihilfeanträge richtig

TippErfahrene Beamte wissen, wie sie ihre Aufwendungen für Krankenkosten von der Beihilfestelle schnell erstattet bekommen. Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sollten die Regeln ebenfalls kennen, um schneller an ihr Geld zu kommen. Generell wird die Beihilfe für Beamte nur auf Antrag gewährt. Wer als angehender Beamter das erste Mal Beihilfe beantragt, muss der Beihilfestelle besonders viele Informationen liefern. Denn zunächst benötigt die Festsetzungsstelle alle Stammdaten, um den Beihilfebemessungssatz für den Beamten und seine beihilfeberechtigten Angehörigen zu ermitteln. Dazu gehören Angaben über den persönlichen Status und die Dienststelle, den Familienstand und die beihilfeberechtigten Familienmitglieder. Insbesondere beim Kindergeld prüfen die Sachbearbeiter gründlich und brauchen alle Bescheinigungen – vor allem, wenn die Kinder schon älter und noch in der Ausbildung sind.

 

Bei Ehe- und Lebenspartner gelten Einkommensgrenzen für Beihilfeberechtigung

 

Für berufstätige Ehe- und Lebenspartner sind Einkommenssteuerbescheide der Vorjahre beizulegen, wenn sie ebenfalls in den Genuss der Beihilfe kommen wollen. Aber Achtung: Im Bund und den Ländern gelten unterschiedliche Verdienstgrenzen. Während der Bund die Einkommensgrenze bei 17.000 Euro zieht, gestatten Hessen und Rheinland Pfalz nur das steuerfreie Existenzminimum von im Jahr 2015 nur 8.472 Euro. Die Beihilferegelungen in den Ländern sind sehr unterschiedlich und in jedem Bundesland ist der Antrag an die zuständige Beihilfestelle zu richten. Sonst verliert der Antragsteller viel Zeit, bis er seine bisweilen hohen Auslagen erstattet bekommt.

 

Antrag auf den richtigen Vordrucken und an die zuständige Beihilfestelle richten

 

Für die erstmalige Beantragung der Beihilfe bieten die zuständigen Beihilfestellen eine Langversion des Antragsformulars. Wenn sich danach beim Beamten keine Veränderungen mehr ergeben, genügt später nur noch der Kurzantrag. Um Beihilfe zu beantragen, ist nicht nur ein ausgefüllter Vordruck erforderlich. Damit die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit prüfen kann, sind dem Antrag Belege wie Arztrechnungen und quittierte Rezepte beizufügen. Insbesondere bei Rezepten sollten Beamte immer darauf achten, dass die Pharmazentralnummer (PZN) angegeben ist, damit sie als Nachweis für beihilfefähige Kosten akzeptiert werden. Aufwendungen sind immer spätestens nach einem Jahr bei der Beihilfe geltend zu machen. Allerdings müssen Beamte zunächst Belege sammeln, bis sie einen Antrag stellen können. Je nach Bundesland muss der Erstattungsbetrag zwischen 200 und 300 Euro liegen, um einen Antrag stellen zu können. Nur in Ausnahmefällen akzeptiert die Beihilfestelle auch Anträge mit geringeren Erstattungsbeträgen; vor allem dann, wenn in einem Jahr die Bagatellgrenze nicht erreicht wurde.

 

Fazit:

 

  • Beihilfe für beihilfefähige Aufwendungen kann nur mit den Vordrucken des eigenen Dienstherrn beantragt werden.
  • Beim ersten Antrag ist das ausführliche Formular auszufüllen.
  • Nur wenn sich keine Veränderungen ergeben, kann danach der kurze Antrag verwendet werden.
  • Kopien der Rechnungen und Rezepte gehören zum Antrag.

 

 

Weitere Informationen über Beihilfeanträge liefert das Portal Beihilferatgeber.de

 

 

Schreibe einen Kommentar