Weniger Papierkram für kleine und mittelgroße Unternehmen

8331cd24dd615a05179da10a_1920Ein neues Gesetz soll für Bürokratieabbau in Unternehmen sorgen. Buchführung, Melde- und Aufbewahrungspflichten – was für Firmen künftig einfacher wird.

Um kleine und mittelgroße Unternehmen zu entlasten, hat der Bundestag am späten Donnerstagabend ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Bürokratieabbau beschlossen. Damit soll die deutsche Wirtschaft jährlich rund 750 Millionen Euro sparen können. Unter anderem werden Grenzbeträge angehoben, um mehr Kleinunternehmen als bisher von Buchführungspflichten zu befreien. Für tausende Firmen gelten jetzt beispielsweise weniger strenge Bilanzierungsregeln: Das bedeutet weniger Bürokratie beim Jahresabschluss bei vielen kleinen und größeren Kapitalgesellschaften. Das Gesetz für den Bürokratieabbau bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßte das neue Gesetz, forderte aber weitere Maßnahmen. „Die Große Koalition ist auf dem richtigen Weg zu weiterem Bürokratieabbau“, sagte Generalsekretär Holger Schwannecke. „Das Gesetz kann jedoch nur ein erster Schritt sein.“
Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Die Grenzwerte für Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabeordnung werden von 500.000 auf 800.000 Euro Jahresumsatz angehoben. Dadurch wird eine größere Anzahl von Unternehmen von diesen Pflichten befreit.

Mit jeder neuen bürokratischen Regelung wird eine bestehende abgebaut

Die sogenannte „One in, one out“-Regelung wird bereits in anderen Staaten praktiziert: Für jede neue verabschiedete Maßnahme, die Bürokratieaufwand mit sich bringt, soll eine bereits bestehende Regelung abgebaut werden. Kern dieses Ansatzes ist es, in gleichem Maße Belastungen für Firmen abzubauen, wie durch neue Regelungsvorhaben geschaffen werden.

 

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