Wieso reicht es nicht aus, dass Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden?

Unser Sozialversicherungsrecht gilt als eines der fairsten in Bezug auf die Gemeinschaft der Versicherten in der Welt. Aber es bezieht sich immer auf die Gemeinschaft der Sozialversicherungspflichtigen und derer die sich nicht alleine versichern können. Wer einzahlt, ohne der Pflicht wirklich zu unterliegen ist nicht nur selber schuld, sondern laut Gesetz auch dafür verantwortlich.

Natürlich sieht das nicht jeder ein, der lebenslang gut eingezahlt hat und so kam es bereits zu Prozessen. Hier hat das Bundessozialgericht (BSG) abschließend in einem Urteil vom 28.04.1987 feststellt,  dass die Zahlung von SV-Beiträgen alleine an sich keine  Versicherungspflicht begründet und somit auch keine Leistungspflicht für den Sozialversicherungsträger besteht.

Das heißt, wer einzahlt, der muss noch lange nicht sozialversicherungspflichtig sein.

Anspruch hat nur der, der nach den Buchstaben des Gesetzes Sozialversicherungspflichtig ist.

Wer nicht sozialversicherungspflichtig ist und trotzdem zahlt, der zahlt nicht nur zu viel (private Versicherungen sind oftmals effizienter), nein, der verschenkt sogar Geld.

Nur wer frühzeitig seinen Status von 19Profis prüfen lässt ,

der ist an dieser Stelle wirklich auf der sicheren Seiten und wird entsprechend im Falle eines Falles aufgefangen.

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