Ende kommender Woche entscheidet der Bundesrat über die zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung. Der AfW fordert den Verzicht des sogenannten Tapings oder eine Verschiebung der Verabschiedung. Der BVI hofft, dass die neue EU-Kommission das Regulierungspendel noch einmal zurückdreht. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz spricht sich dagegen für eine weitere Verschärfung der Vorlage aus.
Der Bundesrat wird kommende Woche abschließend über die vom Bundeswirtschafts-Ministerium vorgelegte zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) beraten. Umstritten ist insbesondere die verpflichtende Telefonaufzeichnung („Taping“) (VersicherungsJournal 23.11.2018).
Wie die Länderkammer letztlich über den Tagesordnungspunkt 68 entscheiden wird, ist noch völlig offen. Der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundesrates sowie der Finanzausschuss und Rechtsausschuss plädieren für die unveränderte Annahme der Vorlage.
Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) kritisiert die vorgesehene Taping-Pflicht. Er verweist aber zugleich auf ein Positionspapier der Bunderegierung, in dem an die EU-Kommission appelliert werde, das „Regulierungspendel zurückzudrehen, insbesondere beim Zwang zur Telefonaufzeichnung“.
Erneute Verschiebung gefordert
Für den AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. forderte Vorstand Frank Rottenbacher die Bundesregierung auf, ihrer eigenen Sichtweise zu folgen und „das alternativlose Taping auf dem FinVermV-Entwurf zu streichen oder die Verabschiedung der Verordnung zu verschieben“.
Die FinVermV sei sowieso bereits ein Jahr und neun Monate zu spät dran. „Da führt eine erneute Verschiebung bei den Finanzanlagen-Vermittlern auch zu keinen weiteren Problemen“, erklärte Rottenbacher.
Die neuen Regelungen der FinVermV sollen ohnehin mittelfristig abgelöst und in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden, wie es im Verordnungsentwurf heißt (Bundesratsdrucksache 340/19). Die Regierungskoalition will die Aufsicht über gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) übertragen (25.7.2019).
AfW: Verbraucherschützer im Bundesrat wollen noch mehr Bürokratie
Der Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz schlägt dem Plenum am 20. September die Vorlage verschärfende Änderungen in zwei Punkten vor. Damit soll die Informationslage für den Verbraucher vor allem bei hochkomplexen und hochriskanten Finanzanlagen verbessert werden (Bundesratsdrucksache 340/1/19)
AfW-Vorstand und Fachanwalt Norman Wirth sagte dem VersicherungsJournal nach Prüfung der Vorlage: „Das ist eine sehr ärgerliche, weil rein bürokratieerhöhende Empfehlung, die dort ausgesprochen wird, ohne jeden sinnvollen Mehrwert für die Kunden.“ Ein „Informations-Overkill“ bewirke das Gegenteil dessen, was gewollt sei.
Es bestehe auch keine Gefahr, dass der Anleger lediglich intransparente Kosteninformationen durch das Prospekt oder das Informationsblatt erhalte. „Wenn man den Empfehlungsvorschlag der Ausschüsse des Bundesrates ganz streng liest, würde der Kunde nun die Informationen von der Depotbank beziehungsweise vom Emittenten und vom Vermittler doppelt bekommen“, erklärte Wirth.