Den Mitarbeitern einen Inflationsausgleich gewähren?

 

Aufgrund der hohen Inflation werden zurzeit viele Arbeitnehmer bei ihren Chefs mit der Forderung nach einer Gehaltserhöhung vorstellig – teils sogar mit Konkurrenz-Angeboten. Wie sollten Arbeitgeber darauf reagieren?

„Viele Unternehmer stecken zurzeit in folgendem Dilemma“, sagt Prof. Dr. Georg Kraus, Inhaber der Unternehmensberatung Kraus & Partner, Bruchsal: „Sie wissen, dass sie eigentlich all ihren Mitarbeitern eine satte Lohnerhöhung gewähren müssten, um deren inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen, doch betriebswirtschaftlich können sie sich dies nicht leisten.“ Zum Beispiel, weil die Erträge ihres Unternehmens bereits im Keller sind oder sie befürchten: Dies wird aufgrund der sich abzeichnenden Rezession bald geschehen.

Mitarbeiter spüren ihren Kaufkraftverlust täglich

Ihre Mitarbeiter spüren jedoch seit Monaten die Preissteigerungen beim Einkauf und ihre Gas- und Stromrechnungen dokumentieren sie. Deshalb werden sie häufiger bei ihren Arbeitsgebern mit der Forderung vorstellig „Chef, ich will und brauche mehr Geld“. Und nicht selten untermauern sie diese mit dem Angebot eines anderen Arbeitgebers. Denn weil sie Tag für Tag spüren, wie ihre Kaufkraft schrumpft, schauen sie sich häufiger nach Job-Alternativen um – „teils weil sie real einen Arbeitgeberwechsel erwägen, meist jedoch zunächst um auszuloten, wieviel ihre Arbeitskraft anderen Arbeitgebern wert ist, um gegenüber ihrem aktuellen eine bessere Verhandlungsposition zu haben“, erklärt Hans-Peter Machwürth, Inhaber der Unternehmensberatung Machwürth Team International (MTI), Visselhövede. Oft erhalten sie dann, weil gute Fachkräfte rar sind, sehr schnell „ein zumindest finanziell attraktives Stellenangebot“ und mit ihm konfrontieren sie ihren Arbeitgeber.

Wenn es um die Frage geht, wie Personalverantwortliche auf solche Forderungen von Mitarbeitern reagieren sollten, gilt es Georg Kraus und Hans-Peter Machwürth zufolge zwischen folgenden Unternehmen zu unterscheiden:

  • Unternehmen, die höhere Personalkosten relativ problemlos an ihre Kunden weitergeben können wie aktuell zum Beispiel die meisten Handwerksbetriebe und
  • solche, die dies nicht oder nur sehr schwer tun können, weil sie zum Beispiel an das Tarifsystem für den öffentlichen Dienst gebunden sind.

Verständnis für das Anliegen der Mitarbeiter zeigen

Keinesfalls sollten Unternehmer auf einen entsprechenden Vorstoß eines Mitarbeiters jedoch mit einer Aussage reagieren wie „Sie wollen mich erpressen“ – gerade in der aktuellen Situation nicht, in der viele Arbeitnehmer extrem verunsichert sind und oft wissen: Mein Arbeitgeber erhöht auch seine Preise, weil seine Kosten gestiegen sind.

Unternehmer sollten aktuell vielmehr, wenn Mitarbeiter eine „Gehaltsanpassung“ wünschen, hierfür zumindest Verständnis zeigen, betont Kraus. Ansonsten sei „ein Konflikt, der zu einem Bruch der Beziehung führt“, vorprogrammiert. Inwieweit sie dann die gewünschte Anpassung vollziehen, sei eine andere Sache.

Unternehmen sollten Mitarbeitern, die sie behalten möchten, zudem das Gefühl vermitteln, dass sie sich ernsthaft bemühen, ihren Wunsch nach einer Gehaltserhöhung „soweit möglich“ zu erfüllen, betont Hans-Peter Machwürth. Denn viele Arbeitnehmer, die nicht zu den Top-Verdienern zählen, hätten bereits finanzielle Probleme oder sie sähen diese auf sich zukommen, wenn die Lebenshaltungskosten weiter steigen.

Einen tragfähigen Kompromiss erarbeiten

Doch wie sollte ein Arbeitgeber nun konkret reagieren, wenn ein Mitarbeiter von ihm beispielsweise 300 Euro mehr Gehalt pro im Monat fordert, die er nicht bezahlen kann oder möchte? Dann sollte er laut Kraus zunächst einmal nicht in Panik verfallen, selbst wenn bereits ein Konkurrenzangebot vorliegt, denn: „Dass der Arbeitnehmer das Gespräch mit ihm sucht, zeigt, dass er sich noch nicht entschieden hat“.

Deshalb sollte er dem Mitarbeiter zunächst einmal das Gefühl vermitteln, ich verstehe ihr Anliegen und nehme es ernst. Zum Beispiel mit Worten wie: „Dass Sie ein höheres Gehalt wünschen, überrascht mich nicht. Auch ich spüre – beruflich und privat – wie stark die Preise seit Monaten steigen.“ Danach sollte er zum Beispiel sagen: „Ich würde Sie extrem ungern als Mitarbeiter verlieren, da wir nun schon fünf Jahre sehr gut zusammenarbeiten und ich Sie auch als Mensch schätze“. Dann sollte er abwarten, was der Mitarbeiter sagt.

Angenommen dieser erwidert: „Auch ich arbeite gerne für Ihr Unternehmen, doch ich muss auch schauen, wie ich meine Familie ernähre und das fällt mir zunehmend schwer.“ Eine solche Aussage signalisiert laut Machwürth Gesprächsbereitschaft – „und sei es nur, weil auch der Mitarbeiter weiß, dass mit jedem Arbeitgeberwechsel Risiken verbunden sind“. Hinzu kommen nicht selten handfeste Nachteile wie längere Fahrzeiten oder ein nötiger Umzug, der ebenfalls Geld kostet. „Deshalb lässt sich meist ein für beide Seiten noch tragfähiger Kompromiss finden.“

Dieser kann wie folgt aussehen: Das Unternehmen gewährt dem Mitarbeiter statt der 300 Euro Gehaltserhöhung 150 Euro/Monat – unter der Prämisse, dass er Zusatzaufgaben übernimmt. Diese Bedingung zu formulieren, ist oft nötig, um das Gehaltsgefüge nicht zu sprengen oder bei der Entlohnung nicht – offensichtlich – willkürlich zu agieren.

Notfalls, um einen zeitlichen Aufschub bitten

Angenommen nun das Unternehmen kann zurzeit real kein höheres Gehalt bezahlen. Dann kann sein Inhaber zum Mitarbeiter sagen: „Ich würde Ihnen gern mehr Geld bezahlen, das geht aber zurzeit nicht – auch weil noch unsicher ist, wieviel Unterstützung der Staat Betrieben wie uns gewährt. Können wir uns in ein, zwei Monaten nochmals zusammensetzen und darüber sprechen, wie es weitergeht?“ Dann besteht zumindest die Chance, dass der Arbeitnehmer, sofern er sich mit dem Unternehmen emotional verbunden fühlt, ihm diese Frist gewährt. Tut er dies nicht, hat sein Arbeitgeber die (mögliche) Trennung klaglos zu akzeptieren. Schließlich trennt auch er sich zuweilen von Mitarbeitern und Lieferanten, wenn aus seiner Warte das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr stimmt.

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