Nicht ärgern – schlichten!

 

Seit 2016 können sich Verbraucher kostenlos an die Universalschlichtungsstelle des Bundes (USS) in Kehl wenden, wenn sie in Streit geraten mit Händlern oder Dienstleistern. Die USS wird vom Bund finanziert und arbeitet neutral. Was die Schlichtung für Verbraucher bietet, lesen Sie hier.

 

Der neue Wintermantel – für Ulrike Bleimer aus Dortmund ein echtes Schnäppchen – tolle Marke, schickes Design, günstiger Preis. „Doch nach dem ersten Tragen lösten sich die Nähte am Rücken auf“, beschreibt die Kundin. „Ich war sehr enttäuscht!“ Ihr Wunsch nach Rückgabe des Mantels aber wurde vom Geschäft abgelehnt – das Kleidungsstück sei „falsch behandelt“ worden, so die Verkäuferin. Was tun?

„Für die Streitsumme von 190 Euro einen Anwalt zu nehmen, das war mir zu teuer“, berichtet Ulrike Bleimer. „Ich wollte das Ganze schon beinahe vergessen, trotz des ganzen Ärgers!“

Durch eine Freundin erfuhr sie von einem anderen Weg, ihre Rechte geltend zu machen: Der „Universalschlichtungsstelle des Bundes“ – kurz USS – in Kehl. „So etwas ist ein klassischer Fall für die Schlichtung“, erklärt Felix Braun, Leiter der USS. „Anstatt vor Gericht zu ziehen, kann sich jede Kundin oder jeder Kunde mit einem Anliegen an uns als Schlichtungsstelle wenden!“ Die vom Bund finanzierte Stelle prüft jeden Fall juristisch auf Herz und Nieren, erarbeitet einen Vorschlag für die Parteien und trägt so zur Streitbeilegung bei – ganz ohne Anwalts- und Gerichtskosten. Verbraucher müssen keine Gebühren zahlen.

Ab zehn Euro Streitwert

In der USS wie in den anderen Schlichtungsstellen bringen Juristen die Verbraucher und Dienstleister oder Händler im Streitfall ins Gespräch. Sie erarbeiten anhand des Falles einen Vergleichsvorschlag, den die beiden Parteien annehmen können – aber nicht müssen. Das Ziel einer Schlichtung: Eine Alternative zu bieten zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren.

Jeder kann das tun. Man braucht dazu nur einen kurzen Antrag auszufüllen und per Mail oder Post abzusenden. Der Streitwert, der verhandelt wird, muss bei mindestens 10 Euro liegen. Wichtig zu wissen: Für Kundinnen und Kunden ist das Verfahren kostenlos – das heißt: ohne finanzielles Risiko.

Die neutralen Schlichtungsstellen helfen Konsumenten ebenso wie Unternehmen, Streitigkeiten ohne teuren Anwalt beizulegen. Dazu gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. So hilft etwa die „SÖP“ (www.soep-online.de) bei Reisethemen oder der „Versicherungsombudsmann“ (www.versicherungsombudsmann.de) bei Versicherungsthemen weiter. „In jedem Fall aber können wir als USS den Verbrauchern sagen, bei welcher Schlichtungsstelle sie richtig sind“, sagt Felix Braun. Anfragen werden prompt beantwortet. Im Falle des Mantels von Ulrike Bleimer war es die USS, die zuständig war. In der Regel sind die meisten Fälle von Schlichtung nach vier Wochen abgeschlossen, meist aber schneller. Und für Ulrike Bleimer mit einem Erfolg: Sie erhielt zwar kein Bargeld, dafür jedoch einen Gutschein in der Höhe des Kaufpreises. „So konnte ich mich über den Mantel-Ärger hinwegtrösten“, berichtet die Kundin.

 

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