Das staatliche Förderprogramm für den privaten Konsum (5. Vermögensbildungsgesetz) wurde deutlich aufgewertet.
Die Fördergrenzen für VL Fondssparen wurden verdoppelt. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro erhalten Alleinstehende (80.000 Euro Verheiratete) 20 % Arbeitnehmer-sparzulage.
Damit steigt der bezugsberechtigte Förderkreis um 17,3 Millionen Arbeitnehmer (vorher 8 Millionen)!
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Team der FINANZPRAXIS