Schwarzarbeit boomt in Deutschland. Im Jahr 2023 betrug die gesamte Wirtschaftsleistung in Deutschland 4122 Milliarden Euro. Mit 433 Milliarden Euro durch Schwarzarbeit machte die illegale Beschäftigung damit ein gutes Zehntel der gesamten Wirtschaftsleistung aus. Nach Ansicht von Experten sind die Steigerungen in den letzten Jahren besonders durch die hohe Inflation zu erklären, da Menschen, die immer weniger Geld zur Verfügung haben, eher geneigt sind, sich durch eine illegale Tätigkeit etwas dazuzuverdienen.
Nach Einschätzungen von Ökonom Prof. Friedrich Schneider von der Uni Linz gibt es in Deutschland ca. 12 bis 15 Millionen Schwarzarbeiter. Wer schwarz arbeitet, bezahlt auf das erwirtschaftete Einkommen keine Steuern und Sozialabgaben. Die Mindereinnahmen für Staats- und Sozialkasse werden von Schneider auf ca. 46 bis 55 Milliarden Euro geschätzt.
Baugewerbe, Handwerksleistungen, Gaststättengewerbe und Haushaltshilfen sind Spitzenreiter
Besonders stark betroffen sei das Baugewerbe inklusive handwerklicher Reparaturleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Aber auch in der Pflege, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Speditions- und Transportgewerbe, der Landwirtschaft sowie bei Wach- und Sicherheitsdiensten macht sich Schwarzarbeit breit. Generell begünstigt wird Schwarzarbeit in Branchen, die wenig reguliert und überwacht sind, in denen es eine hohe Nachfrage nach preiswerten Dienstleistungen gibt und die in einem starken Wettbewerbsumfeld agieren mit geringen Margen.
Vor wenigen Wochen erst wurde bei einer großangelegten Razzia in Hessen und anderen Bundesländern ein Schwarzarbeiternetzwerk auf dem Bau ausgehoben. Vier Verhaftungen und 21 Ermittlungen gegen beteiligte Personen wegen Steuerhinterziehung und Hinterziehung von Sozialabgaben waren das Ergebnis. Der Schaden soll insgesamt ca. 36 Millionen Euro betragen.
Eine große bundesweite Untersuchung fand auch am 12. November im Speditions- Transport- und Logistikgewerbe statt. Insgesamt 6.500 Beschäftigte wurden von 3.000 eingesetzten Beamten zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Hier ging es neben Schwarzarbeit auch um die illegale Beschäftigung von Ausländern, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und andere Gesetzesverstöße.
In 1.600 Fällen gab es Hinweise auf Verstöße, die weitere Untersuchungen nach sich ziehen. Direkt vor Ort wurden außerdem 130 Strafverfahren und 160 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Bei einer größeren Razzia in Bars und Läden in Leipzig Mitte Dezember, an der 180 Beamte beteiligt waren, wurden zahlreiche Verstöße gegen die Abgabenordnung und gegen ausländerrechtliche Bestimmungen sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Jugendschutzgesetz festgestellt.
Auch auf Weihnachtsmärkten wurden dieses Jahr Kontrollen durchgeführt. In Mainz und Umgebung wurden über 100 Beschäftigte überprüft und zahlreiche Verstöße festgestellt. Neben illegalem Aufenthalt in Deutschland stehen hier in 10 Fällen auch Straftaten wie das Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsbetrug im Raum.
9 von 10 Haushaltshilfen arbeiten schwarz
Aber auch bei Haushaltshilfen steht die Schwarzarbeit hoch im Kurs. Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) arbeiten 91 Prozent der Haushaltshilfen in Deutschland schwarz. Nach Berechnungen des IW haben 2,87 Millionen Haushalte regelmäßig und 1,15 Millionen Haushalte gelegentlich eine Haushaltshilfe. Die Anzahl der gemeldeten Haushaltshilfen betrug 2024 jedoch nur 246.700 und damit nochmals 4,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Umsatz bei der illegalen Beschäftigung in diesem Bereich soll nach der Untersuchung bei ca. 11 Milliarden Euro liegen. Er ist somit nochmals um 15 Prozent zum Vorjahr gestiegen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt Untersuchungen durch
Der Schaden von Schwarzarbeit für Wirtschaft und Gesellschaft ist groß. Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist deshalb geregelt, wie illegale Beschäftigungen bekämpft werden sollen. So ist beispielsweise in bestimmten Branchen vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer Ausweise bei sich tragen müssen am Arbeitsplatz.
Die Überprüfung und Ausführung der Gesetzesbestimmungen obliegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Sie ist befugt, unangemeldete Kontrollen in Unternehmen durchzuführen, Unterlagen zu sichten und Zeugen zu befragen. Bei Gesetzesverstößen drohen Geldbußen und Verwarngelder, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.
Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden 2023 insgesamt 42.631 Prüfungen in Deutschland durchgeführt und 101.423 Strafverfahren eingeleitet. Dabei wurden ca. 126 Millionen Euro Geldstrafen und Verwarngelder verhängt und ganze 11.849 Monate Freiheitsstrafen. Spitzenreiter war die Baubranche mit 10.947 Strafverfahren, gefolgt von Gastronomie und Hotellerie mit 10.357 und der Reinigungsbranche mit 3.427 Verfahren.
Wichtig zu wissen: Bei illegaler Schwarzarbeit machen sich nicht nur Unternehmen und Arbeitgeber schuldig, auch die Beschäftigten werden zur Rechenschaft gezogen. Wer beispielsweise als Beschäftigter seiner Ausweispflicht nicht nachkommt und diesen nicht bei sich führt, kann bereits ein Bußgeld von mehreren tausend Euro bekommen. Für Unternehmen sind in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro Strafe fällig.