
Made in Europe soll bei öffentlichen Aufträgen enger gefasst werden
Die EU Staaten wollen genauer bestimmen, welche Waren aus Drittstaaten als europäische Produkte gelten und Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Reicht ein Freihandelsabkommen künftig noch aus oder entscheidet die Herkunft jeder einzelnen Produktgruppe? Das berichten unsere Kollegen von Verslo žinios.
Ein neuer Kompromissvorschlag des Rates der Europäischen Union zum Industrie-Beschleunigungsgesetz führt dafür die Kategorie „Herkunft aus einem Partnerland“ ein. Sie soll festlegen, unter welchen Voraussetzungen Produkte aus Drittstaaten bei öffentlichen Ausschreibungen und staatlichen Förderprogrammen mit Waren aus der Europäischen Union gleichgestellt werden. Das berichten mit dem Entwurf vertraute Korrespondenten von „Politico“.
Ein Freihandelsabkommen zwischen einem Drittstaat und der Europäischen Union würde dessen Produkten demnach nicht automatisch denselben Status wie europäischen Erzeugnissen verschaffen. Die zuständigen Stellen müssten stattdessen einzelne Produktgruppen prüfen.
Dabei soll eine Rolle spielen, ob das betreffende Produkt unter das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen fällt. Ebenso relevant wären konkrete Bestimmungen in Freihandelsabkommen oder Zollunionsvereinbarungen der Europäischen Union.
Ob ein Produkt aus einem Drittstaat als europäisches Erzeugnis anerkannt werden kann, hinge somit davon ab, ob die EU ihren Markt für öffentliche Aufträge ausdrücklich für diese Warenkategorie geöffnet hat. Ein allgemeines Handelsabkommen mit dem jeweiligen Herkunftsland allein würde nicht genügen.
Die geplante Regelung könnte den Kreis der begünstigten Anbieter erheblich verkleinern. Zugleich würde sie Behörden und Unternehmen dazu zwingen, Herkunft, Lieferketten und geltende Handelsvereinbarungen wesentlich genauer zu dokumentieren.
Industrie-Beschleunigungsgesetz stärkt europäische Produktion
Das wichtigste Ziel des Industrie-Beschleunigungsgesetzes besteht darin, den Anteil der verarbeitenden Industrie am Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union bis 2035 auf 20 Prozent zu erhöhen. Im Jahr 2024 lag dieser Anteil nach Angaben der Europäischen Kommission bei 14,3 Prozent. Die Kommission legte ihren Gesetzesvorschlag am 4. März 2026 vor.
Öffentliche Ausschreibungen sollen dabei zu einem zentralen Instrument der europäischen Industriepolitik werden. Behörden könnten Produkte bevorzugen, die einen vorgeschriebenen Anteil europäischer Wertschöpfung erreichen oder die Kriterien von Made in Europe erfüllen.
Besonders schützen will die EU energieintensive Industriezweige, Hersteller klimaneutraler Technologien und die Automobilbranche. Sie stehen unter hohem Kostendruck und konkurrieren auf dem europäischen Markt mit Anbietern aus Staaten, in denen andere Umwelt-, Energie- und Förderbedingungen gelten.
Der Ansatz gehört zu einer umfassenderen industriepolitischen Linie der Europäischen Kommission. Öffentliche Mittel sollen gezielter Nachfrage nach emissionsarmen und in Europa hergestellten Produkten schaffen. Gleichzeitig hält die Kommission offiziell an einer offenen Marktwirtschaft und am Grundsatz gegenseitigen Marktzugangs fest.
Der Rat möchte zudem das ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Entscheidungsmodell verändern. Dieses hätte der Kommission einen großen Spielraum bei der Beurteilung eingeräumt, ob Staaten mit Abkommen über öffentliche Beschaffung oder freien Handel die Voraussetzungen erfüllen.
Bei einer weiten Auslegung hätten Produkte aus bis zu 80 Staaten von den Made-in-Europe-Regeln profitieren können. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, sahen diese breite Anwendung kritisch. EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné hatte dagegen angedeutet, dass der Kreis der Partner auf nur 20 Länder begrenzt werden könnte.
Nach dem Vorschlag des Rates sollen die Mitgliedstaaten formell an Entscheidungen darüber beteiligt werden, welche Waren aus Drittstaaten europäischen Produkten gleichgestellt werden. Neben dem vertraglich vereinbarten Marktzugang soll die EU prüfen, ob das betreffende Land europäische Erzeugnisse vergleichbar behandelt.
Auch die Versorgungssicherheit soll in die Bewertung einfließen. Eine Gleichstellung könnte damit ausgeschlossen werden, wenn eine starke Abhängigkeit von einem bestimmten Drittstaat wirtschaftliche oder strategische Risiken für die Europäische Union erzeugt.
Made in Europe betrifft Deutschlands Schlüsselindustrien
Der Rat will außerdem die Vorschriften zur Bestimmung der Herkunft von Stahlprodukten verändern. Vorgesehen ist das sogenannte „Melt and Pour“ Prinzip. Stahl würde danach als Erzeugnis des Landes gelten, in dem er geschmolzen und gegossen wurde. Diese Regel entspräche bereits geltenden Herkunftsvorgaben und den im Juli 2026 verschärften europäischen Einfuhrquoten für Stahl. Eine bloße Weiterverarbeitung importierten Stahls in einem anderen Staat würde demnach nicht ausreichen, um diesem Produkt eine neue Herkunft zuzuweisen.
Für Stahl, Zement und Aluminium sollen verpflichtende Anforderungen an den europäischen Produktionsanteil bestehen bleiben. Der Rat erwägt jedoch, den derzeit für 2029 geplanten Beginn zu verschieben. Eine Verzögerung wäre möglich, falls die erforderlichen delegierten Rechtsakte und technischen Spezifikationen nicht spätestens sechs Monate zuvor in Kraft getreten sind.
Für Deutschland besitzt diese Regelung besondere wirtschaftliche Bedeutung. Stahl, Aluminium und Zement bilden wichtige Grundlagen für den Fahrzeugbau, den Maschinenbau, die Bauwirtschaft und die Energiewende. Änderungen der Herkunftskriterien könnten deutschen Produzenten bei öffentlichen Aufträgen Vorteile verschaffen, zugleich aber den Dokumentationsaufwand erhöhen und international aufgebaute Lieferketten erschweren.
Welche konkreten Folgen sich für deutsche Unternehmen ergeben, lässt sich vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht verlässlich bestimmen. Entscheidend wird sein, wie hoch die vorgeschriebenen europäischen Produktionsanteile ausfallen, welche Drittstaaten den Partnerstatus erhalten und welche Nachweise Auftraggeber verlangen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will die Verordnung bis Ende 2026 verabschieden lassen. Dieser Zeitplan gilt jedoch als anspruchsvoll. Die Kommission präsentierte ihren mehrfach überarbeiteten und verschobenen Vorschlag erst am 4. März, während der Rat weiterhin wesentliche Änderungen vorbereitet. Das Europäische Parlament will seine Position voraussichtlich erst im September abschließen.
Anschließend müssen Rat und Parlament eine gemeinsame Fassung aushandeln. Die neue Definition von Made in Europe dürfte dabei zu den schwierigsten Punkten gehören. Sie entscheidet darüber, ob die EU ihre öffentlichen Ausgaben hauptsächlich zur Stärkung eigener Produktionsstandorte nutzt oder ausgewählten Handelspartnern weiterhin einen weitreichenden Zugang gewährt.
