
Es gibt aber eine wichtige Ausnahme Betroffene mit Leasingverträgen mit anfänglicher Kaufpflicht sollten nun umgehend handeln Der Bundesgerichtshof entschied am 16.09.2021 im Verfahren VII ZR 192/20, dass es bei vom Dieselskandal betroffenen Leasingfahrzeugen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung der Leasingraten gibt. „Dies war zu erwarten. Der BGH deutet jedoch im Falle einer vereinbarten Übernahmeverpflichtung eine…





